Die NPD ist zu unbedeutend, um sie zu verbieten

Die NPD feiert einen "Sieg": Parteimitglied Peter Marx, Parteianwalt Peter Richter und Parteichef Frank Franz (v. li.)
Das zweite Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD ist gescheitert.

Es ist das Urteil, das an sich von Anfang an von vielen erwartet worden war: Die NPD wird nicht verboten, so urteilte das deutsche Bundesverfassungsgerichts am Dienstag. In der 300 Seiten langen Begründung wird der Partei zwar beschienen, wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus zu sein ("deutliche Parallelen") und verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen, auch von einer antisemitischen Grundhaltung ist die Rede und von Haltungen, die gegen Menschenwürde verstießen; aber – und das ist der ausschlaggebende Punkt: Der Partei fehle das Gewicht zur Umsetzung ihrer Ziele und stelle daher keine Gefahr da.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies bei der Urteilsverkündung ausdrücklich auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin. Etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung, über den aber nicht das Verfassungsgericht sondern der Gesetzgeber zu entscheiden habe.

Die NPD feierte das Urteil als "Sieg". SPD und CSU äußerten sich enttäuscht. Ebenso das Internationale Auschwitz Komitee, das in einer Aussendung von einem "tragischen Tag für die wehrhafte Demokratie" sprach. Seitens der Grünen sah man sich vor allem in der Ablehnung des Verbotsverfahrens bestätigt.

Denn bereits 2003 war ein solches Verfahren gegen die NPD gescheitert. Damals kam ans Tageslicht, dass die gesamte Führung der Partei von V-Männern des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Das damals von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingeleitete Verfahren scheiterte letztlich an Verfahrensmängeln.

Diesmal sahen die Richter in dem von den Ländern initiierten Antrag keine Unregelmäßigkeiten. Aber geändert hat sich vor allem die politische Landschaft. War die NPD 2003 der Platzhirsch am rechten Rand, so gibt es heute Pegida und AfD. Die NPD hat gerade einmal noch etwas mehr als 500 registrierte Mitglieder. Sie ist in keinem Landtag mehr vertreten.

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