Deutschland verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Der deutsche Bundestag hat Gesetzentwurf abgesegnet. Organisierte Sterbehilfe ist künftig nicht erlaubt.

In Deutschland gibt es künftig ein Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Der Bundestag hat am Freitag mit Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die Entscheidung bedeutet, dass von Vereinen organisierte Sterbehilfe, oder "wiederholte Sterbehilfe" generell, in Zukunft eindeutig nicht erlaubt ist - ob nun kommerzielle Zwecke verfolgt werden oder nicht. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone.

Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Kritiker hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt.

Debatte

Der Abstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg ging eine eindringliche Debatte voraus. Sie markiert das Ende einer einjährigen Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage im Parlament und in der Öffentlichkeit.

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