Paukenschlag: AfD wird nun komplett als rechtsextrem eingestuft

Alice Weidel
Der deutsche Verfassungsschutz sieht bei der AfD-Bundespartei Pläne, gegen die demokratische Grundordnung vorzugehen. Zuvor hatte das nur für Länderorganisationen der Rechtspartei gegolten.
  • Der deutsche Verfassungsschutz stufte die AfD-Bundespartei als gesichert rechtsextrem ein.
  • Die AfD wird beschuldigt, bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere muslimische Staatsbürger, als nicht gleichwertig zu betrachten.
  • Die Partei darf seit 2021 durch den Geheimdienst überwacht werden, was durch ein Gerichtsurteil im Jahr 2024 bestätigt wurde.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 kämpft die deutsche Rechtspartei AfD (Alternative für Deutschland) gegen die Bezeichnung "rechtsextrem". Ob politische Widersacher, Aktivisten oder Medien - Wer die Partei in der Öffentlichkeit so bezeichnete, musste mit einer Klage rechnen. Das ist seit Freitag nicht mehr möglich.

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD-Bundespartei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Damit darf die Partei fortan öffentlich so bezeichnet und ihre Funktionäre von Beamten des Geheimdienstes mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Zuvor hatte der Verfassungsschutz bereits drei AfD-Landesparteien (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Deutschlands Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

AfD betrachtet muslimische Staatsbürger als nicht gleichwertig

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.

"Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes", heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.

FILE PHOTO: Germany's Federal Office for the Protection of the Constitution in Cologne

Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.

Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung.

AfD darf bereits vom Geheimdienst überwacht werden

Der deutsche Verfassungsschutz führt die Bundes-AfD schon seit mindestens 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die Partei ging zunächst gerichtlich gegen die Einstufung vor, erst im Mai 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Münster der Einschätzung des Verfassungsschutzes Recht. Seither darf die Behörde nachrichtendienstliche Mittel zur Überwachung der Partei nutzen.

Zu diesen zählt etwa der Einsatz von sogenannten V-Leuten - das sind Menschen mit Zugang zu internen Informationen. Auch Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen sind erlaubt. Bei Auswahl und Einsatz der Mittel muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

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