Deutsche Opposition klagt gegen erhöhte Parteienfinanzierung

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FDP, Linkspartei, Grüne arbeiten bei der Klage zusammen, die AfD wählt einen Sonderweg, könnte sich aber anschließen..

Die Oppositionsparteien in Deutschland wollen die von der Großen Koalition beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht kippen. FDP, Linkspartei und Grüne stellten am Donnerstag in Berlin eine Normenkontrollklage vor. Die AfD kündigte zudem eine sogenannte Organklage an.

Alle vier Parteien kritisieren die Novelle des Parteiengesetzes als "mangelhaft begründet". Zudem haben sie politische Vorbehalte gegen eine Erhöhung der Steuermittel für Parteien. Sollten die Klagen gegen das Gesetz scheitern, will allerdings keine der vier Parteien die Annahme der zusätzlichen Gelder verweigern.

Mitte Juni hatte die Koalition die Reform im Deutschen Bundestag gegen die Opposition durchgesetzt, mit der noch im laufenden Jahr die Obergrenze für die Parteienfinanzierung von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro angehoben wurde. Begründet wurde das Gesetz unter anderem mit der Digitalisierung. Demnach vollzieht sich in den sozialen Medien ein Teil der politischen Willensbildung, was Investitionen in Internetaktivitäten notwendig mache.

Die Bürger dürften nicht den Eindruck bekommen, dass es bei der Parteienfinanzierung um Selbstbedienung gehe, warnte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann. Wie seine Grünen-Kollegin Britta Haßelmann sagte er, das Gesetz werde einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht nicht standhalten. Die Grünen-Politikerin warf der Koalition vor, die Novelle innerhalb weniger Tage durch den Bundestag gepeitscht zu haben. Ihr Linken-Kollege Jan Korte sagte, die Große Koalition befördere mit ihrem Verhalten die Politikverdrossenheit.

Die AfD rechtfertigte ihren Sonderweg damit, ihre Organklage habe im Gegensatz zur Normenkontrollklage keine Parlamentarische Hürde von mindestens 25 Prozent der Abgeordneten. Da die anderen Oppositionsparteien zunächst den Eindruck erweckt hätten, nicht gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung vorgehen zu wollen, habe man sich für die Organklage entschlossen, sagte der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner. Er räumte ein, die Normenkontrollklage sei im Vergleich zur Organklage das schärfere Instrument. Die AfD-Abgeordneten seien bereit, sich der Normenkontrollklage anzuschließen, sollte das 25-Prozent-Quorum gefährdet werden.

Ebenso wie Korte erklärte allerdings auch Haßelmann: "Es gibt keine inhaltliche Zusammenarbeit mit der AfD." Schließlich versuche die AfD jeden Tag die anderen Bundestagsparteien und auch das Parlament verächtlich zu machen.

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