Leistungskürzung für Asylbewerber: Kritik an CSU

Symbolbild
Deutsche Sozialforscher halten die CSU-Forderung für "Integrationspolitisch falsch und verfassungsrechtlich fragwürdig".

Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die CSU-Forderung nach Leistungskürzungen für Asylbewerber in Deutschland kritisiert.

"Die Kürzung der Sozialleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge wäre integrationspolitisch falsch und verfassungsrechtlich fragwürdig", sagte der Leiter der Migrationsforschung des Instituts der Bundesagentur für Arbeit, Herbert Brücker, der Rheinischen Post. "Durch eine Kürzung würde nur der Anreiz verstärkt, in die Schwarzarbeit zu gehen oder kriminell zu werden."

Brücker widersprach auch der Auffassung der CSU, die Höhe der Sozialleistungen sei ein besonders wichtiger Faktor für Flüchtlinge, Deutschland als Zielland auszuwählen. "Deutschland liegt bei den Sozialleistungen für Migranten im Mittelfeld der westlichen Industriestaaten", sagte Brücker.

"Aus unseren Umfragen geht hervor, dass der Schutz der Menschenrechte, das Bildungssystem und die gute wirtschaftliche Lage für Migranten wichtigere Gründe sind, nach Deutschland zu kommen, als die Höhe der Sozialleistungen", sagte der IAB-Experte.

CSU-Klausur im Kloster

Nach Informationen des Münchner Merkur wollen die CSU-Bundestagsabgeordneten auf ihrer am Donnerstag beginnenden Klausur in Kloster Seeon unter anderem beschließen, die Sozialleistungen für Asylbewerber einzuschränken. Bisher erhalten Asylbewerber in den ersten 15 Monaten einen Grundbedarf erstattet, danach werden die Leistungen auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben. Die CSU schlägt nun vor, den Zeitraum für die abgesenkte Leistung auf 36 Monate zu verlängern.

Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka kritisierte die CSU-Vorschläge. "Die Koalitionsfraktionen haben bereits in der letzten Wahlperiode die Leistungen insbesondere für abgelehnte Asylbewerber gekürzt", sagte Lischka der Welt.

Diese Sätze lägen deutlich unter dem Hartz-IV-Niveau, könnten teilweise durch Sachleistungen erbracht werden und bis zum existenzsichernden Minimum gekürzt werden. "Weitere Kürzungen sind weder sachgerecht, noch würden sie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen", sagte Lischka.

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