Britische Datenschutz verhängt Höchststrafe gegen Facebook

Das Unternehmen hätte verhindern müssen, dass die Daten von Millionen Nutzern an Cambridge Analytica weitergegeben werden.

„Ein Unternehmen dieser Größe und mit dieser Expertise hätte es besser wissen und es besser machen sollen“, so begründete die britische Datenschutzkommissarin Elizabeth Denham die Höchststrafe in Höhe von 500.000 Pfund (565.000 Euro) gegen das Internetunternehmen Facebook. Die Datenschutzbehörde Information Commissioner's Office (ICO) wirft Facebook vor, die Daten seiner Kunden nicht ausreichend geschützt zu haben - dadurch sei die Analysefirma Cambridge Analytica an die Daten von weltweit 87 Millionen Nutzern gekommen.

Was war passiert?

Cambridge hatte vor vier Jahren mithilfe einer Umfrage-App auf dem sozialen Netzwerk persönliche Informationen der Nutzer erlangt. Dabei erhielt die Analysefirma nicht nur die Daten der 300.000 Unfrage-Teilnehmer, sondern auch von deren Facebook-Freunden.

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Cambridge Analytica arbeitete später für das Wahlkampfteam von Donald Trump und nutzte die Facebook-Daten, um gezielt politische Werbung zu platzieren. Das Unternehmen gehörte dem US-Billionär Robert Mercer, der auch an der rechtsextremen Website Breitbart News beteiligt ist. Inzwischen hat Cambridge Analytica den Geschäftsbetrieb eingestellt.

Selbst nachdem der Missbrauch der Daten im Dezember 2015 entdeckt worden sei, habe Facebook nicht genug zur Aufklärung der Affäre und den Schutz der Facebook-Mitglieder getan, kritisierte nun das ICO. Die Mutterfirma von Cambridge Analytica, die SCL Group, sei erst 2018 von der Facebook-Plattform verbannt worden.

Keine Strafe für Facebook in Deutschland

Die für Justiz und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Věra Jourová begrüßte in einem Tweet die Entscheidung des ICO: „Gut zu sehen, dass die Durchsetzung funktioniert.“ Der Fall zeige aber auch, warum die Europäische Datenschutzgrundverordnung angemessenere Geldbußen einführt habe, die dann auch als Abschreckungsmittel dienen könnten.

In Deutschland wurde Facebook wegen des Datenskandals nicht belangt. Anfang Oktober stellte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sein Bußgeldverfahren gegen Facebook in dieser Sache ein. Ein Grund sei, dass die meisten Datenabrufe, um die es ging, schon verjährt gewesen seien, begründeten die Hamburger Datenschützer ihren Schritt.

Da auch deutsche Facebook-Nutzer betroffen waren, hatte Caspar zunächst ein Verfahren wegen „Erhebung von Daten ohne Rechtsgrund“ und mit einer Bußgeldandrohung von bis zu 300 000 Euro auf den Weg gebracht.

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