Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro bleibt auf Intensivstation

Der ehemalige Präsident, der wegen eines Putschversuchs eine Haftstrafe von mehr als 27 Jahren verbüßt, war am Freitag eingeliefert worden.
Der ehemalige brasilianische Präsident Jair Bolsonaro sagt im Hauptquartier der Bundespolizei in Brasília über die Unruhen vom 8. Januar aus.

Zusammenfassung

  • Ex-Präsident Jair Bolsonaro bleibt wegen einer Lungenentzündung trotz leichter Besserung auf der Intensivstation.
  • Sein Sohn Flávio Bolsonaro fordert angesichts des Gesundheitszustands Hausarrest, bisher lehnt das Gericht dies ab.
  • Die Antibiotikabehandlung wurde ausgeweitet, ein Entlassungstermin steht noch nicht fest.

Der inhaftierte frühere brasilianische Präsident Jair Bolsonaro bleibt trotz einer leichten gesundheitlichen Verbesserung wegen einer Lungenentzündung auf der Intensivstation eines Krankenhauses. "Er entwickelte sich mit klinischer Stabilität und Verbesserung der Nierenfunktion, jedoch mit erneut gestiegenen Entzündungswerten im Blut", zitierte das Nachrichtenportal G1 aus dem medizinischen Bulletin des Krankenhauses Hospital DF Star in der Hauptstadt Brasília.

Ärzte hätten deswegen die Antibiotikabehandlung ausgeweitet. Ein Termin für eine Entlassung wurde zunächst nicht genannt. Der ehemalige Präsident, der wegen eines Putschversuchs eine Haftstrafe von mehr als 27 Jahren verbüßt, war am Freitag eingeliefert worden, nachdem er in der Nacht unter Übelkeit, hohem Fieber und Schüttelfrost gelitten hatte. Untersuchungen ergaben eine bakterielle Bronchopneumonie, eine Form der Lungenentzündung.

Sohn Flávio fordert Hausarrest für Bolsonaro

Sein Sohn, der Senator und wahrscheinliche Präsidentschaftskandidat Flávio Bolsonaro, erhob schwere Vorwürfe. "Sie setzen das Leben von Bolsonaro absichtlich aufs Spiel. Es gibt keinen Grund mehr, warum das Gesetz nicht angewendet und Bolsonaro in humanitären Hausarrest überführt wird", schrieb er auf der Plattform X.

Bolsonaros Verteidiger hatten zuvor wiederholt versucht, wegen des Gesundheitszustands eine Umwandlung der Haft in Hausarrest zu erreichen. Der Oberste Gerichtshof lehnte entsprechende Anträge jedoch bisher ab.

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