Auf verschlungenen Wegen zu Neuwahlen

Auf verschlungenen Wegen zu Neuwahlen
Misstrauen oder Neuwahlantrag - vorgesehene Fristen lassen Boris Johnson Raum zu Tricksereien.

Der Weg zu Neuwahlen in Großbritannien ist ein verschlungener – und vor allem einer, der in Anbetracht eines bevorstehenden EU-Austritt des Landes Raum für Tricksereien lässt. Dabei geht es vor allem um Fristen und Abläufe.

Basis ist ein Sondergesetz aus dem Jahr 2011. Die Ironie dabei: Beschlossen worden war das Gesetz unter Premier David Cameron, dessen Entscheidung, über den Brexit abstimmen zu lassen, das Land erst in die heutige Lage versetzt hat. Für die Ausrufung von Neuwahlen gibt es demnach zwei Möglichkeiten:

  • Über einen Misstrauensantrag den Opposition aber auch der Premier selbst einbringen können. Dazu braucht es eine einfache Mehrheit. Geht ein solcher Antrag durch, bleiben dem Parlament 14 Tage, um einen neuen Premier zu bestimmen. Kommt binnen dieser Frist keine neue Regierung zustande, müssen frühestens nach fünf Wochen Wahlen abgehalten werden.
  • Über eine direkte Initiative zur Abhaltung von vorgezogenen Wahlen. Eine solche benötigt eine 2/3-Mehrheit. In diesem Fall verkündet der Monarch nach Annahme auf Vorschlag des Premierministers einen Wahltermin in frühestens fünf Wochen.

In jedem Fall aber wird das Parlament frühestens am 25. Arbeitstag vor dem Wahltag aufgelöst. Detail am Rande: Einen anderen Weg zur Auflösung beziehungsweise Ruhigstellung des Parlaments gibt es nicht. Und: Für die Konstituierung des neuen Parlaments sind keinerlei Fristen vorgesehen. Einen Termin zur Konstituierung muss der Premier auch erst nach der Auflösung des Parlaments und vor der Wahl bekanntgeben – was dem Parlament die Möglichkeit nimmt, dagegen zu protestieren.

Es ist also genau die Zeitspanne zwischen Auflösung des Parlaments und Konstituierung, die Boris Johnson nützen könnte.

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