Aserbaidschan: Anklage fordert Haft für Journalistin

Menschenrechtler werten das Verfahren gegen die prominente Investigativ-Journalistin Khadija Ismayilova als Droh-Botschaft an die Zivilgesellschaft Aserbaidschans.

Ein Freispruch ist so gut wie ausgeschlossen. Seit vergangenem Dezember sitzt Khadija Ismayilova in U-Haft. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft für die Journalistin gefordert. Für heute, Mittwoch, wird ein Urteil in dem großteils hinter verschlossenen Türen geführten Verfahren erwartet. Und ausgehend vom Verlauf des Prozesses und von Erfahrungswerten aus anderen Verfahren gegen prominente Vertreter der Zivilgesellschaft in Aserbaidschan, dürfte das Gericht in Baku auch entsprechend urteilen.

Ursprünglich, so die Anklage, soll Ismayilova einen Kollegen zum Selbstmord aufgefordert haben. Als der als Opfer geführte Kollege das dann vor Gericht klar zurückwies, zimmerte die Anklage Vorwürfe wegen Unterschlagung und Steuerhinterziehung, erhielt aber die Suizid-Vorwürfe aufrecht. Der Kollege wurde weiter wider willen als Opfer geführt.

Wahrer Grund?

Kollegen und Mitstreiter Ismayilovas zweifeln daher auch nicht am wahren Grund der Anklage: Als Journalistin hatte sie sich besonders korrupten Vorgängen innerhalb der "Familie" gewidmet. So etwa der Vergabe eines Zuschlages für die Nutzung eines Gold-Feldes an die Familie des Präsidenten Ilham Aliyevs. Oder Verbindungen zwischen Aliyevs Töchtern zu Aserbaidschans Telekomanbieter Azercell. "Lästig" sei sie gewesen, so ein Mitstreiter.

Menschenrechtsgruppen aus dem In- und Ausland bezeichnen das Verfahen daher als Farce und Versuch, eine Kritikerin mundtot zu machen – laut tun das Menschenrechtler im Ausland; leiser solche, die in Aserbaidschan leben. Sie werten das Vorgehen durchaus auch als Botschaft: "Dass niemand sicher ist, dass es jeden treffen kann", wie ein Aktivist sagt.

Aserbaidschans Behörden gehen seit zwei Jahren hart und systematisch gegen Kritiker vor. Mit immer demselben Muster: Anklage (meist wegen Steuervergehen), Verfahren, Verurteilung. Die Krux: Gesetzesänderungen haben die Registrierung von NGOs derart verkompliziert, dass die Frage der Legalität solcher Gruppen zur reinen Auslegungssache verkommen ist – wodurch sie jederzeit angreifbar sind.

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