Al-Bakrs Suizid am Ende einer Pannenserie

Justizvollzugsanstalt Leipzig
Auf die sächsischen Behörden hagelt es Kritik für ihr Vorgehen von der Fahndung bis zur Inhaftierung des Terrorverdächtigen.

Nach dem Selbstmord des terrorverdächtigen Syrers Jaber al-Bakr in einer Gefängniszelle der sächsischen Justizvollzugsanstalt in Leipzig müssen sich die deutschen Behörden erklären. Am Mittwochabend war der Häftling tot in seiner Zelle aufgefunden worden. Er hatte sich mit seinem T-Shirt an einem Gitter erhängt.

Das Vorgehen der Sicherheitskräfte sei ein "Justizskandal" heißt es von vielen Seiten. Das dilettantische Vorgehen hat aber nicht erst mit der Inhaftierung des Terrorverdächtigen in der JVA Leipzig begonnen, sondern schon bei der Fahndung.

Oppermann ist "fassungslos"

Unter den Kritikern befindet sich auch der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann, Er zeigte sich "fassungslos über die fortgesetzten Pannen in Sachsen." Es handle sich um eine "beispiellose Aneinanderreihung von Polizei- und Justizversagen", erklärte Oppermann. Es fehle in Sachsen "offensichtlich jede Voraussetzung für eine professionelle Terrorbekämpfung".

Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere hatte sich am Vormittag noch verhältnismäßig milde geäußert und eine umfassende Aufklärung der Vorfälle gefordert. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sprach von einem "Fiasko" für die sächsische Justiz.

Sächsische Regierung uneins

Unklar scheint die Bewertung der Ereignisse durch die sächsische Landesregierung selbst.

Al-Bakrs Suizid am Ende einer Pannenserie
ABD0054_20161013 - Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow äußert sich am 13.10.2016 in Dresden (Sachsen) während einer Pressekonferenz zum Tod des unter Terrorverdacht festgenommenen Dschaber al-Bakr. Nach Angaben des sächsischen Justizministerium habe sich der 22-jährige Syrer am Mittwochabend in seiner Zelle in der JVA Leipzig das Leben genommen. Foto: Arno Burgi/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Sachsens CDU-Justizminister Sebastian Gemkow verteidigte bei einer Pressekonferenz am Donnerstagvormittag das Vorgehen der Behörden:Es sei "keine akute Selbstmordgefahr des Beschuldigten festgestellt" worden. Er sieht kein Fehlverhalten der Justiz.

Der Vize-Ministerpräsident von Sachsen, Martin Dulig von der SPD, widersprach dem Justizminister öffentlich und gab der Justizvollzugsanstalt eine Mitschuld. "Es ist offensichtlich zu einer Reihe von Fehleinschätzungen sowohl über die Bedeutung, als auch den Zustand des Gefangenen gekommen", sagte Dulig am Donnerstag in Dresden. Es könne nicht sein, dass ein unter Terrorverdacht stehender Mann wie ein "Kleinkrimineller" behandelt werde. "Der aktuell wohl brisanteste Gefangene der Bundesrepublik stand unter Verdacht, einen Sprengstoffanschlag zu planen und damit nicht nur sein eigenes, sondern das Leben vieler unschuldiger Menschen zu opfern. Schon damit hatte sich die Frage nach möglicher Suizidgefahr des Gefangenen geklärt", sagte der Wirtschaftsminister.

Zuvor hatte sich der Ministerpräsident des ostdeutschen Bundeslandes, Stanislaw Tillich von der CDU, gegen Vorwürfe verwahrt: "Die pauschale Kritik an der sächsischen Justiz, ohne die Vorgänge genau zu kennen, weise ich entschieden zurück."

Der Spiegel bezeichnet Sachsen im Zusammenhang mit den vielen Pannen und dem schwierigen Umgang der Landesregierung damit als "Failed Freistaat". CDU-Abgeordneter Alexander Knauß bestätigt Sachsens Uneinsichtigkeit nur, wenn er auf Facebook postet: "Der syrische Terrorist al-Bakr ist tot. Im Gegensatz zu den Grünen ist das für mich kein Grund zur Trauer. Ich bin froh, dass er niemand anderen mit ins Verderben ziehen konnte." Der Spiegel dazu: "So ist das in der Sachsen-CDU: Unangenehmes wird schöngeredet, unter den Teppich gekehrt - oder sogar bestritten."

Pannen im Gefängnis, Pannen bei der Fahndung

Was war passiert? Schon bei der polizeilichen Suche nach Al-Bakr ereigneten sich schwere Pannen. Am Samstag war bereits ein erster Versuch der Polizei, Al-Bakr in Chemnitz festzunehmen, gescheitert. Demnach konnte er trotz großem Polizeiaufgebots zu Fuß entkommen. Er veließ seine Wohnung, ein Warnschuss hielt ihn nicht auf und die Polizei konnte ihm, ob der 36 Kilo schweren Spzialausrüstung, nicht folgen. In der Wohnung fand die Polizei anschließend 1,5 Kilogramm des hochgefährlichen Sprengstoffs TATP. Der Wohnungsmieter wurde als mutmaßlicher Komplize verhaftet. Er sitzt in der Justizvollzugsanstalt Dresden in Untersuchungshaft und wird seit heute wegen möglicher Suizidgefahr durch eine Sitzwache dauerhaft kontrolliert, wie das Justizministerium mitteilte.

Drei syrische Landsleute hatten den gesuchten Al-Bakr am Montag schließlich erkannt, überwältigt und der Polizei in Leipzig gefesselt übergeben. In seinen Vernehmungen bezichtigte er die drei Syrer der Mitwisserschaft. Die Ermittlungen nach den Hintergründen des angeblich geplanten Anschlags auf einen deutschen Flughafen laufen noch.

In der Justizanstalt Leipzig ereigneten sich dann gleich mehrere Pannen. Ein Dolmetscher fehlte und das Gefängnis hatte Al-Bakr nach einer Untersuchung durch eine im Umgang mit Terroristen unerfahrene Psychologin als nicht suizidgefährdet eingestuft.

Eine abgerissene Deckenlampe in seiner Zelle, eine manipulierte Steckdose und al-Bakrs Hungerstreik seien ebensowenig als Zeichen einer Suizidgefährdung gedeutet worden. Anstaltsleiter Rolf Jacob hatte den Vorfall mit der Glühbirne ganz anders gedeutet: "Man hat das als Vandalismus eingestuft."

Der Anstaltsleiter stellte bei der Pressekonferenz mit Gemkow am Donnerstagvormittag in den Raum, man sei womöglich etwas "zu gutgläubig" gewesen. Setzte aber nach, es sei "alles so gelaufen, wie es die Vorschriften" verlangen.

Verhaftung war "großer Glücksfall"

Laut Spiegel war die Festnahme al-Bakrs ein "großer Glücksfall". Er hätte demnach vielleicht viele Informationen liefern können. Umso unverständlicher ist der unbedarfte Umgang mit dem Gefangenen. Spiegel-Redakteur Christoph Sydow analysierte dazu: "Jaber al-Bakr war ein potentieller Selbstmordattentäter und als solcher - wie das Wort schon sagt - ist er natürlich suizidgefährdet."

Die Bestimmungen des sächsischen Innenministeriums würden eindeutig vorsehen, dass Gefangene die als suizidgefährdet gelten, sich nicht sich alleine in der Zelle aufhalten dürften. Sie müssten laufend im Auge behalten werden, sagt Sydow.

Für den Strafvollzugsexperten Bernd Maelicke wäre schon der Hungerstreik des Gefangenen ein Indiz für eine Suizidgefährdung gewesen. Auch Maelicke führt die Möglichkeit an, dass es sich bei Al-Bakr um einen potentiellen Selbstmordattentäter gehandelt haben könnte, ein zweites Indiz wie der Experte im Interview mit der Süddeutschen Zeitung erläuterte.

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