Affäre um illegale Spenden: Über 400.000 Euro Strafe für AfD

Affäre um illegale Spenden: Über 400.000 Euro Strafe für AfD
Eine Schweizer Werbeagentur unterstützte unter anderem AfD-Parteichef Meuthen, jetzt Spitzenkandidat für die EU-Wahl.

Wegen illegaler Parteispenden muss die rechtspopulistische "Alternative für Deutschland" (AfD) eine Strafe von insgesamt 402.900 Euro zahlen. Das entschied die Bundestagsverwaltung am Dienstag in Berlin. Es geht um Zahlungen durch die Schweizer Werbeagentur Goal AG für den heutigen AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017.

Beide sind Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl im Mai. Die Alternative für Deutschland wurde im Frühjahr 2013 gegründet. Inzwischen ist die Partei in allen 16 deutschen Landtagen vertreten.

Meuthen weist Vorwürfe von sich

Meuthen sprach von einer "rechtsirrigen Position" und kündigte Widerspruch an. "Unsere komplette Rehabilitierung noch vor der Wahl soll eben verhindert werden." Er hatte bereits früher angekündigt, seine Partei werde gegen Strafzahlungen notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen vorgehen. Sie habe nicht Illegales getan. Gleichwohl hat der AfD-Bundesvorstand beschlossen, eine Million Euro wegen der drohenden Strafzahlungen zurückzulegen.

Meuthen hatte im März der "Welt" gesagt, er selbst habe Anfang 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf von der Schweizer Goal AG Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89.800 Euro erhalten, die die Bundestagsverwaltung als illegale Spenden ansehe.

Im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswahlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstützt wurde, gehe die Bundestagsverwaltung von rechtswidrigen Zuwendungen in Höhe von 44.500 Euro aus.

Unzulässige Spenden

Die Bundestagsverwaltung erklärte nun, dass "diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen". In beiden Fällen sei ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeträge festgelegt worden.

Weitere Strafzahlungen könnten auf die AfD wegen Zuwendungen von rund 132.000 Euro aus der Schweiz an den Kreisverband Bodensee der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel zukommen. Das von der Zürcher Pharmafirma PWS mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel" gekennzeichnete Geld wurde zurückgezahlt, allerdings erst Monate später. Die AfD übermittelte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Spendern, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch diese Spenden für den Bundestagswahlkampf von Weidel.

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