AfD ist offiziell rechtsextrem: Was das für die Partei bedeutet

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Die neue Einstufung des deutschen Verfassungsschutzes hat durchaus Folgen für die Rechtspartei. Ein Verbot bleibt zwar unwahrscheinlich, doch ihr könnten Bundesgelder entzogen werden.

Die AfD-Bundespartei wurde am Freitag vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextremistische Partei eingestuft und darf damit vom Inlandsgeheimdienst mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. 

Wie kam es dazu - und was bedeutet das für die Zukunft der Partei und für ihre Mitglieder? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum geht der deutsche Verfassungsschutz gegen Parteien vor?

Der Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) ist in Deutschland nicht nur für Spionageabwehr und die Aufklärung terroristischer Bestrebungen verantwortlich. Er hat auch die Aufgabe, frühzeitig Gruppierungen zu erkennen und benennen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten - konkret gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.

Wie aus der Mitteilung des Bundesamtes hervorgeht, stützt sich der Verfassungsschutz in seiner Neubewertung der AfD vor allem auf Äußerungen und Positionen, bei denen es um die Verletzung der Menschenwürde geht – etwa durch die Abwertung von muslimischen deutschen Staatsbürgern.

Auf welcher Grundlage fußt die Einstufung?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat vor der Entscheidung ein rund 1.110 Seiten starkes Gutachten zu der Partei erstellt. Das Gutachten ist nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt, es soll nicht veröffentlicht werden. Das deutsche Innenministerium hat es erhalten, außerdem die Verfassungsschützer in den Bundesländern.

Darin sind unter anderem Äußerungen aufgelistet, die der Verfassungsschutz als "fortlaufende Agitation" gegen Geflüchtete und Migranten wertet. Entsprechende Äußerungen von AfD-Politikern finden sich nicht nur in der internen Kommunikation, sondern auch in Reden und sozialen Medien. Als Beispiel nennt das BfV Slogans wie: "Abschieben schafft Wohnraum!"

Der Verfassungsschutz hat schon einmal ein ähnliches Gutachten über die AfD erstellt, nämlich vor der Einstufung der AfD als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" vor vier Jahren - auch dieses Gutachten hätte damals nicht veröffentlicht werden sollen, war allerdings dem Online-Medium netzpolitik.org zugespielt worden.

Muss die AfD jetzt mit einem Verbot rechnen?

Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das BfV eigentlich nichts zu tun. Ein Verbot kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die Einstufung ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.

Kann die AfD noch gegen die Einstufung vorgehen?

Wahrscheinlich ist, dass die AfD - wie bei früheren Einstufungen durch den Verfassungsschutz - auch diesmal wieder dagegen klagen wird. Die Gerichte müssen dann prüfen, ob und in welchem Maße die Partei gegen die Grundprinzipien der Verfassung verstößt.

Welche politischen Folgen hat das für die AfD?

Das wird sich zeigen. In drei ostdeutschen Ländern - Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt - wurden die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Bei der zurückliegenden Bundestagswahl hat das der Partei dort nicht geschadet.

Bundesweit hatte die AfD in den vergangenen Wochen in Umfragen zugelegt und war an die Werte der CDU/CSU herangerückt. Im aktuellen ZDF-Politbarometer liegt die Union (27 Prozent) hingegen wieder mit deutlichem Abstand vor der AfD (23 Prozent). Bei der Bundestagswahl am 23. Februar war die AfD mit 20,8 Prozent erstmals auf dem zweiten Platz gelandet. 

Welche finanziellen Folgen hat die Einstufung für die AfD? 

Seit einer Grundgesetzänderung von 2017 kann in Deutschland "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen", die staatliche Finanzierung aus Steuergeldern gestrichen werden.

So geschah es vor eineinhalb Jahren, als die Rechtspartei "Die Heimat" - zuvor als Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) bekannt - durch einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen wurde.

Damit das bei der AfD möglich wäre, müsste entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Es ist möglich, dass die neue Einstufung des Verfassungsschutzes den Anstoß dazu gibt. Die AfD würde wohl dagegen vorgehen, ein langer Rechtsstreit wäre wahrscheinlich.

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