Hasspostings: Grüne zwingen Facebook in die Knie

Grünen-Chefin Glawischnig wehrte sich gegen Hassposting - mit Erfolg.
Nach Beschimpfungen gegen Pateichefin Glawischnig wird Facebook per OLG-Urteil verpflichtet, Hasspostings künftig weltweit zu löschen und heimisches Recht anzuwenden.

Ein Urteil aus Österreich könnte den Social-Media-Riesen Facebook weltweit in Bedrängnis bringen: Hasspostings müssen künftig gänzlich vom Netz genommen werden, das blockieren im betroffenen Land reicht nicht mehr aus. Und: Bei Klagen gegen das Unternehmen mit Hauptsitz in den USA können Betroffene ihr Recht über heimische Gerichte durchsetzen. Es gilt nicht, wie bisher behauptet, das kalifornische Recht.

Diese Meilensteine sind den Grünen jetzt mit einem Urteil des Wiener Oberlandesgerichts gelungen. "Die Ausrede: 'Wir sind ja nur Plattform, wir können nichts dafür', gilt jetzt nicht mehr. Facebook muss sich seiner Verantwortung stellen", sagt der Grüne Mediensprecher Dieter Brosz.

Konkret ging es um ein Bild, auf dem Parteichefin Eva Glawischnig als "miese Volksverräterin" und "korrupter Trampel" bezeichnet wurde. Das Bild wurde über ein Fakeprofil verbreitet.

Weltweite Löschung

Erreicht wurde zunächst eine Einstweilige Verfügung am Handelsgericht, Facebook ging dagegen in Berufung. Diese wurde jetzt vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Geklärt wurden im Zuge dessen gleich zwei Grundsatzfragen: Die Anwendbarkeit österreichischen Rechts und der Pflicht zur (weltweiten) Löschung von Hasspostings.

Facebook hat bisher laut Grünen-Anwältin Maria Windhager behauptet, dass nur in Kalifornien geklagt werden könnte bzw. allenfalls in Irland, wo die europäische Niederlassung sitzt.

Wichtig war auch, so Windhager, die - ungewöhnlich deutliche - Feststellung des OLG, dass es sich eindeutig um Hasspostings handelt. Die Äußerungen über Glawischnig würden eindeutig gegen die „Community Standards“ verstoßen, wurde die Darstellung des Unternehmens zurückgewiesen.

Gang zum Höchstgericht

Eine Reihe wichtiger Fragen ist aber noch offen: So hat das OLG Wien die Löschung aller identen Postings angeordnet - aber noch keine Entscheidung getroffen, ob ein Hostprovider auch sinngleiche Inhalte suchen und vom Netz nehmen muss. Diesbezüglich hat das OLG aber den Weg zum Obersten Gerichtshofes offengelassen. Diesen Weg werden die Grünen als nächstes gehen, sagt Mediensprecher Dieter Brosz. Für den Internetriesen hätte das weitreichende Folgen.

Das aktuelle Urteil sei schon eine „große Entscheidung“, freut sich Brosz. Er hofft, dass Facebook angesichts vieler nun drohender Verfahren sein Verhalten zu Hasspostings ändert. Bisher müsse sich das Unternehmen jedenfalls den Vorwurf gefallen lassen, „die weltweit größte Hassplattform“ zu sein.

Facebook abschalten?

Vom Hauptverfahren zu den beleidigenden Äußerungen (das dann am Handelsgericht weiterläuft) erwartet Brosz weitere grundlegende Klärungen: Nämlich dass Hostprovider wie Facebook Namen und sonstige Daten zu Fakeaccounts - über die Hasspostings in der Regel verbreitet werden - herausgeben müssen. Das hat Facebook bisher abgelehnt bzw. erklärt, nur bei gerichtlicher Aufforderung dazu bereit zu sein. Außerdem ist zu klären, ob Glawischnig ein immaterieller Schadenersatz (es wurden auch Fotos verbreitet) zusteht.

Reagiert Facebook nicht auf die Einstweilige Verfügung - also die Verpflichtung, diese Hasspostings zu löschen - werden die Grünen in Irland die Exekution des Urteils beantragen. Dann droht dem Unternehmen eine Geldstrafe - und möglicherweise sogar die Abschaltung der Server. Weitere Rechtsmittel von Facebook gegen die Einstweilige Verfügung sind, so Windhager, eigentlich nicht möglich.

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