Zu schnell gefahren oder falsch geparkt: In welchen Ländern gibt es Rabatte auf Strafzettel?

Zu schnell gefahren oder falsch geparkt: In welchen Ländern gibt es Rabatte auf Strafzettel?
Über das Pfingstwochenende ins Ausland? Wo Verkehrssünden besonders teuer kommen und wie man Rabatt bekommt.

Österreicher fahren gerne mit dem Auto auf Urlaub. Allerdings kann das die Urlaubskasse ganz schön belasten. Vor allem dann, wenn man sich nicht an die örtlich geltenden Verkehrsregeln hält. Der ÖAMTC warnt nun vor Teils hohen Geldstrafen bei Verkehrssünden in beliebten Urlaubsländern.

Je nach Land gelten etwa unterschiedliche Promillegrenzen: In Ungarn 0,0, in Serbien 0,3. In Italien wird bei einer Alkoholisierung am Steuer von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt

Alkohol am Steuer? Wo Freiheitsstrafe droht

Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, dem drohen drei Monate Freiheitsstrafe. Generell hat man es bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze mit hohen Geldstrafen zu tun – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts. In Malta muss man ab 1200 Euro hinlegen.
 

Auch  Verstöße gegen Tempolimits können teuer werden: Etwa in Skandinavien – bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h muss man in Norwegen mindestens 620 Euro, in Schweden ab 215 Euro und in Finnland mindestens 200 Euro zahlen. In Italien kostet eine solche Tempoüberschreitung mindestens 175 Euro, nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr.

Parkplatz - lieber gut informieren

Fürs Falschparken wird man in Österreich ab 20 Euro gestraft - im Ausland geht da deutlich mehr: In Polen etwa zahlt man ab 125 Euro, in Spanien bis zu 200 in Ungarn bis zu 330 Euro.
 

Um die Sicherheit auf europäischen Straßen zu verbessern und Verkehrsverstöße auch über Grenzen hinweg zu bestrafen, arbeiten EU-Länder im Bereich Fahrzeug- und Halterdatenaustausch bereits eng zusammen. Durch die Überarbeitung der entsprechenden EU-Richtlinie wird ab 2026 die automatisierte Halterabfrage bei weiteren Delikten wie etwa Fahrerflucht oder gefährlichem Überholen erleichtert. 

"Erfreulich an dieser neuen EU-Richtlinie ist, dass es privaten (Inkasso-) Unternehmen ab 2028 vollständig untersagt wird, den EU-Ländern bei der Eintreibung von Strafen zu helfen. Wir bekommen sehr oft Anfragen von Mitgliedern, die Mautnachforderungen aus Italien von Inkassobüros bekommen. Mit der neuen Richtlinie muss zwar die Maut nachgezahlt werden, allerdings entfallen die teils hohen Bearbeitungsgebühren der Inkassobüros", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

 

Kann man Strafen aus dem Ausland ignorieren?

Keine gute Idee ist es, die Strafen einfach zu ignorieren. Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.

Rabatte auf Strafen

Laut ÖAMTC werden in manchen Ländern gar Rabatte zugestanden, wenn man rasch bezahlt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der Strafbetrag.

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