Vignettenpflicht in Österreich – ein historischer Rückblick
Alle Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen nicht übersteigt, sind vignettenpflichtig. Neben PKWs sind auch Motorräder von der Vignettenpflicht erfasst. Die Vignette kann als Jahresvignette, aber auch als 10-Tages-, 2-Monats- und sogar als 1-Tages-Vignette für die kurzfristige Nutzung erworben werden.
Vom anfänglichen Widerstand in 1997 bis zur digitalen Vignette in 2018
Die Einführung der Vignettenpflicht in Österreich am 1. Januar 1997 gestaltete sich zunächst schwierig. Schon in den Anfangstagen waren Vignetten oft ausverkauft, und die Akzeptanz unter den Autofahrern ließ zu wünschen übrig. Sowohl im Inland als auch im Ausland waren starke Proteste zu beobachten. Teilweise wurden sogar Straßenblockaden angekündigt. Nach Angaben des österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclubs (ÖAMTC) vom 2. Januar 1997 waren direkt nach Einführung bis zu 50 Prozent der kontrollierten Fahrzeugführer ohne die erforderliche Vignette unterwegs. Bei Strafandrohung aufgrund ausverkaufter Vignetten bot der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) rechtliche Unterstützung an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass damals noch nicht wie heute eine digitale Vignette Österreich erworben werden konnte.
Ursprünglich waren die Aufkleber für PKWs bis zu einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und für LKWs bis zu zwölf Tonnen gültig. Während für PKWs 550 Schilling gezahlt werden mussten, waren es für Motorräder 220 Schilling, was etwa 40 Euro beziehungsweise 16 Euro entspricht. Die erste Vignette war in Rot gehalten. Im Jahr 2000, während Karl-Heinz Grasser als Finanzminister in der Regierung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) diente, stieg der Preis der Autobahnvignette auf 1.000 Schilling, umgerechnet rund 73 Euro.
Ab dem Jahr 2004 änderte sich die Mautregelung für LKWs, und die Vignettenpflicht beschränkt sich seither auf PKWs, Motorräder und Wohnmobile. Seit 2018 kann die Vignette auch digital erworben werden.
2024 – eine neue 1-Tages-Vignette wurde eingeführt
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine Neuerung im österreichischen Mautsystem: die Einführung einer 1-Tages-Vignette. Diese richtet sich in erster Linie an Reisende, die auf dem Weg in südliche Urlaubsziele wie Italien, Slowenien, Kroatien und andere beliebte Länder Österreich durchqueren. Der Kauf von längerfristigen und unter Umständen unnötig teuren Vignetten ist damit nicht mehr zwingend notwendig.
Personen, die auf österreichischen Autobahnen und bestimmten Straßenabschnitten ohne eine gültige Vignette unterwegs sind, verstoßen gegen die Vignettenpflicht und müssen mit Geldbußen rechnen. Aktuell beginnen die Strafzahlungen bei mindestens 120 Euro und können, abhängig von der Schwere des Vergehens und der Dauer des Verzugs, auf bis zu 3.000 Euro ansteigen. Wer die Ersatzmaut von 120 Euro nicht umgehend entrichtet, sieht sich in der Regel mit einer Anzeige und einem Bußgeld, das bei mindestens 300 Euro liegt, konfrontiert. Zur Überwachung der Einhaltung führt die österreichische Polizei regelmäßige Kontrollen durch.
Die ASFINAG, zuständig für die Verwaltung der staatlichen Autobahnen und Schnellstraßen, finanziert mit den Einnahmen aus Mautgebühren und Vignetten den Aus- und Unterhalt des übergeordneten Autobahnnetzes. Durchschnittlich werden jährlich über 27 Millionen Vignetten verkauft, wobei allein mehr als 4,3 Millionen auf Jahresvignetten entfallen. Seit der Einführung wurden insgesamt mindestens 675 Millionen Vignetten abgesetzt. Im Jahr 2023 konnte die ASFINAG Einnahmen in Höhe von über 750 Millionen Euro aus den PKW-Straßengebühren verzeichnen.