Aussteigen? Pannenstreifen nutzen? Was man bei Stau darf und was nicht

Von Deutschland werden Blechkolonnen Richtung Österreich und auf den Durchzugsrouten weiter an die Adria rollen
Verhält man sich bei Stau falsch, drohen empfindliche Strafen. Der ÖAMTC gibt Tipps.

Im spätsommerlichen Reiseverkehr steht die finale Rückreisewelle unmittelbar bevor - und das heißt, dass man sich auch irgendwo in einem Stau wiederfinden könnte. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: „Leider gehören Staus in der Reisezeit zum Alltag. Bei sommerlichen Temperaturen und auf langen Fahrten ist es allerdings noch einmal schwerer, einen kühlen Kopf zu bewahren, wenn nichts mehr geht.“ Doch wie verhält man sich eigentlich im Stau und im stockenden Verkehr, was ist verboten, was ist erlaubt?

Der ÖAMTC hat die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Diese Vorschriften und Empfehlungen gelten allerdings für Österreich (im Ausland gibt es teils abweichende Bestimmungen).

  • Rettungsgasse bilden: Bei stockendem Verkehr - also vor allem bei Stau - muss Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen ermöglicht werden. „Die Rettungsgasse ist auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, wie Autobahn und Autostraße, zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Das gilt auch dann, wenn man kein Einsatzfahrzeug wahrnimmt“, stellt Hoffer klar. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen von bis zu 2.180 Euro rechnen. Dazu können noch Verfahrenskosten und Schadenersatzforderungen kommen.
Aussteigen? Pannenstreifen nutzen? Was man bei Stau darf und was nicht
  • Rechtsfahrgebot: Von manchen als Schikane empfunden, gilt das Rechtsfahrgebot immer, soweit es zumutbar ist. „Den zweiten Fahrstreifen darf man ausnahmsweise länger nutzen, wenn auf dem ersten Streifen viele Fahrzeuge langsam unterwegs sind und man dort immer nur sehr kurze Strecken fahren könnte“, so Hoffer. Immer, wenn man nicht ganz rechts fährt, gilt es, regelmäßig in den Rückspiegel zu schauen.
  • Überholen: An sich darf man rechts nicht überholen. Ausnahmen bestehen nur, wenn Kolonnen nebeneinander fahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit.
  • Aussteigen: Grundsätzlich darf man auf Autobahnen und Schnellstraßen das Fahrzeug auch bei Stau nicht verlassen. Bei erkennbar längerem Stillstand sollte die Exekutive aber keine Strafen aussprechen, zumindest wenn keinerlei Gefahr besteht - weit vom Fahrzeug entfernen darf man sich allerdings auf keinen Fall. Beim Überqueren der Rettungsgasse ist besondere Vorsicht geboten.
  • Rückwärtsfahren oder Wenden: Beides ist auf der Autobahn verboten - es sei denn, die Polizei fordert dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Eigenständige Aktionen sind nicht nur gefährlich, sondern werden mit einer Strafe bis zu 726 Euro geahndet. „Geisterfahren“ ist noch teurer und kann auch den Führerschein kosten.
  • Pannenstreifen: Diese Verkehrsfläche ist - wie der Name schon sagt - für Fahrzeuge reserviert, die aufgrund einer Panne zum Stillstand gebracht werden mussten. Wer meint, so den Stau „auszutricksen“ und die nächste Abfahrt oder einen Rastplatz zu erreichen, riskiert bis zu 726 Euro Verwaltungsstrafe. In seltenen Fällen kann der Pannenstreifen mittels Fahrstreifensignalisierung frei gegeben werden. Dann gilt auch hier das Rechtsfahrgebot.
  • Reißverschlusssystem: Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, muss man sich unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Bei richtiger Anwendung kann der Verkehr auf diese Weise - zwar langsamer, aber doch - am Laufen gehalten werden.

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