Motorschaden nach 200 Kilometern: Wirtschaftskammer sieht Risiko bei Privatkauf
Wenn man einen Gebrauchtwagen von einem Privaten kauft, geht man als Käufer davon aus, dass der Verkäufer die Dinge ehrlich benennt, auf Vorschäden hinweist, ein lückenloses Serviceheft vorlegen kann und alle Angaben, etwa zur Laufleistung, korrekt sind. Dass der Privatkauf auch mit Risiken verbunden sein kann, darauf weist die Wirtschaftskammer Wien hin.
Ein konkreter Fall beschäftigte vor Kurzem die Gerichte. Ein Mann hatte privat einen über zehn Jahre alten gebrauchten PKW gekauft - mit gültigem Pickerl und nach einer einwandfreien Probefahrt. Die böse Überraschung folgte jedoch schon wenige Tage später: Nach nur 200 Kilometern kam es zu einem Motorschaden. Der Käufer klagte und ging in die Instanzen, bis der OGH Ende Juli entschied, dass der Verkäufer nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Einen Motorschaden mag ein privater Verkäufer mangels technischen Detailwissens nicht vorhersehen können, oft werden aber Mängel auch wissentlich verschwiegen
Eine wirkliche Garantie oder Gewährleistung ist für Privatkäufe nicht vorgesehen, Forderung gehen somit vielfach ins Leere. Auch der Verein für Konsumenteninformation, dem auch heuer schon wieder Dutzende Beschwerden im Zusammenhang mit Gebrauchtwagenkäufen vorliegen, bestätigt die Probleme. Dabei geht es meistens um technische Mängel.
Der ÖAMTC warnt beim privaten Verkauf von Gebrauchtwagen explizit vor Betrügereien. Die Dunkelziffer ist hoch - viele Fälle werden aber mangels Aussicht auf Erfolg erst gar nicht zur Anzeige gebracht.
„Wer auf Nummer sicher gehen will, kauft beim Fachhändler, weil es dort technisches Know-How, professionelle Beratung und eine umfassende Gewährleistung für das gekaufte Fahrzeug gibt“, so Obfrau und Initiatorin Stephanie Ernst. Käufer können demnach also davon ausgehen, dass bei einem Gebrauchten aus dem Fachhandel die Technik überprüft, die Werte korrekt und etwaige Schäden hinreichend dokumentiert sind. Und falls doch einmal etwas nicht passt, hat der Kunde das Recht auf seiner Seite.
Im Gegensatz zu privaten Verkäufern ist die gesetzliche Gewährleistung bei den Händlern nicht eingeschränkt oder gar ausgeschlossen. Damit brauchen sich die Käufer über Mängel, die das gekaufte Auto, zunächst unbemerkt, von Anfang an hatte, keine Sorgen zu machen. Von kostenloser Reparatur oder Austausch, über eine Preisreduktion bis hin zur Auflösung des Kaufvertrags bei wesentlichen oder unbehebbaren Mängeln sind die Maßnahmen je nach Sachlage im Falle des Falles klar definiert.
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