Winterreifenpflicht: So vermeiden Autofahrer Strafen und Unfallrisiken

Ein Mechaniker wechselt einen Reifen an einem Auto.
Die situative Winterreifenpflicht tritt in Kraft: Warum falsche Bereifung zum finanziellen und rechtlichen Verhängnis werden kann.

Die Temperaturen fallen, die Wetter und Straßenbedingungen werden herausfordernder: In Österreich gilt für Pkw und Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen vom 1. November bis zum 15. April deshalb wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schleudergefahr durch Glätte oder Schneematsch müssen Winterreifen an allen Rädern montiert sein.

Die Verpflichtung knüpft nicht allein an das Kalendarium, sondern auch an die Fahrbahnverhältnisse. Nasse Straßen ohne Schneefahrbahn können also noch nicht automatisch die Pflicht auslösen; wohl aber sind Reifen mit Schnee- oder Eisüberzug sowie eine damit verbundene Gefahr ausreichend. Winterreifen sind mit einem "M+S"-Symbol (Matsch und Schnee) oder dem Berg-Schneeflocken-Emblem (3PMSF) gekennzeichnet und müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern aufweisen, erklärt der ÖAMTC.

Welcher Reifentyp für welches Wetter?

Daneben gibt es Sommer-, Ganzjahres- oder Allwetterreifen: Sommerreifen (Mindestprofiltiefe: 1,6 Millimeter) sind für wärmere Temperaturen und trockene Straßenbedingungen optimiert und bieten bei Schnee und Eis deutlich schlechtere Haftung, längere Bremswege und verminderten Grip, während Ganzjahres- oder Allwetterreifen einen Mittelweg darstellen und sowohl im Sommer als auch im Winter eine gleich gute Performance bieten müssen.

Bei winterlichen Verhältnissen sind Ganzjahresreifen jedoch nur dann zugelassen, wenn sie ausdrücklich als wintertauglich gekennzeichnet sind, schreibt Reifenhersteller Pirelli. Der ÖAMTC weist zudem darauf hin, dass Ganzjahresreifen im alpinen Raum an physikalische Grenzen stoßen, besonders bei Schnee auf steilen Straßen oder sehr niedrigen Temperaturen. Sie eignen sich vor allem für Fahrer, die hauptsächlich im urbanen Bereich unterwegs sind, wenige Höhenmeter fahren und selten mit echtem Winterwetter konfrontiert sind. Schneeketten auf Sommer- und Ganzjahresreifen können zudem als temporäre Abhilfe dienen, müssen allerdings wieder abgezogen werden, sobald der schneebedeckte Streckenabschnitt endet.

Reifenpflicht missachtet? Das sind die Folgen

Wer bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch weitreichende rechtliche Konsequenzen. Laut ÖAMTC beginnen Strafen bereits bei mindestens 35 Euro. Wird jedoch jemand gefährdet oder behindert, kann die Polizei höhere Beträge bis zu 5.000 Euro verhängen. Besonders streng wird geahndet, wenn ein Fahrzeug wegen falscher Reifen liegen bleibt und dadurch den Verkehr blockiert. In solchen Fällen kann die Behörde auch zusätzliche Maßnahmen ziehen, etwa das Fahrzeug abschleppen lassen oder eine Weiterfahrt untersagen, bis es ordnungsgemäß ausgerüstet ist.

Noch gravierender können die Folgen im Schadensfall sein. Bei einem Unfall unter winterlichen Bedingungen greift die sogenannte Beweislastumkehr: Die Behörden gehen zunächst davon aus, dass falsche Reifen wesentlich zur Entstehung des Unfalls beigetragen haben, erklärt der ÖAMTC. Der Lenker muss also nachweisen, dass der Unfall selbst mit geeigneter Bereifung nicht vermeidbar gewesen wäre.

Hinzu kommt, dass Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit Regress nehmen können. Der Haftpflichtversicherer kommt in dem Fall zwar zunächst für entstandene Schäden auf, darf die Kosten später aber bis zu einer bestimmten Höhe vom Lenker zurückfordern, wenn dieser wissentlich mit ungeeigneten Reifen unterwegs war. Auch die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern, wenn sie eine Sorgfaltspflichtverletzung erkennt.

Besonders heikel wird es, wenn Personenschäden im Spiel sind. In solchen Fällen drohen nicht nur versicherungsrechtliche Konsequenzen, sondern auch verwaltungs- oder sogar strafrechtliche Verfahren, wenn eine falsche Bereifung den Behörden zufolge eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mitverursacht hat.

Den richtigen Zeitpunkt abwarten

Obwohl die Pflicht offiziell bis zum 15. April des Folgejahres gilt, heißt das nicht automatisch, dass ab diesem Datum die Winterausrüstung-Pflicht sofort endet. Der Wechsel auf Sommerreifen sollte vielmehr von der tatsächlichen Witterung abhängen: Der ÖAMTC rät, mit dem Umstieg zu warten, bis über einen längeren Zeitraum Temperaturen über dem zweistelligen Bereich vorherrschen. Wer hingegen bereits mit Winterreifen unterwegs ist, darf grundsätzlich weiterfahren, bei höheren Temperaturen steigt der Verschleiß dieser Reifenart allerdings deutlich.

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