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Welche Antriebsart langfristig günstiger ist

Neben dem Kaufpreis zählen auch andere Faktoren, die bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden sollten.
Zeit für Winterreifen

Soll das nächste Auto noch ein Verbrenner sein? Oder doch schon rein elektrisch fahren? Und wie wäre es mit dem Besten aus beiden Welten, sprich ein Hybridfahrzeug? Wer sich diese Frage stellt, entscheidet dann oft nach Möglichkeiten des Ladens und der Reichweite. Was aber mindestens ebenso berücksichtigt werden sollte, sind die anfallenden Kosten. Das betrifft klarerweise den Kauf, aber nicht nur, sondern auch den laufenden Betrieb, also Versicherung, Steuern, Kosten für Strom bzw. Sprit, Wartung, allfällige Reparaturen sowie auch den Wiederverkauf.

Hierzu ziehen Experten den Total Cost of Ownership (TCO) heran, auf Deutsch Gesamtbetriebskosten. Er umfasst die tatsächlichen Gesamtkosten, die über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts anfallen. „Ein TCO-Vergleich ist nicht ganz objektivierbar und immer ein Blick in die Zukunft“, sagt ÖAMTC-Cheftechniker Oliver Danninger. 

Der tatsächliche TCO-Wert könne um ca. 10 Prozent von der Berechnung abweichen. Ein weiterer Faktor beim TCO sei der Wertverlust. „Dabei spielen auch Marke und Antriebstechnologie eine wesentliche Rolle. Mit dem Wissen über die größten Kostenblöcke und deren Unterschiede bildet der TCO die ideale Basis für eine gesicherte Kostenübersicht.“

Doch wie gliedern sich die Kosten im Detail auf? Ein Überblick:

Kauf Beim Kauf eines Verbrenners fällt die sogenannte NoVA (Normverbrauchsabgabe) an. Sie richtet sich stark nach dem CO₂-Ausstoß. Nachdem E-Autos kein CO2 ausstoßen, entfällt diese Abgabe, bei Hybriden ist sie teils deutlich geringer. Juristische Personen können jedenfalls den Kaufpreis steuerlich absetzen.

Steuer Sie wird mit der Haftpflichtversicherung eingehoben, gilt seit April 2025 auch für E-Autos. Sie richtet sich bei diesen nach dem Gewicht und der 30-Minuten-Nennleistung laut Zulassungsschein. Auch die Steuer für Plug-in-Hybride wurde erhöht. Vor allem schwere E-SUV können nun deutlich teurer sein, als viele erwarten. Noch sind E-Autos vorsteuerabzugsfähig (bis 40.000 Euro komplett; 40.000 Euro bis 80.000 Euro aliquot; mehr als 80.000 Euro Anschaffungskosten kein Abzug), wie ARBÖ-Sprecher Sebastian Obrecht hinweist. E-Firmenwagen sollen weiterhin gegenüber Verbrennerautos steuerlich begünstigt bleiben, aber ab 2027 nicht mehr gänzlich von der Versteuerung als Sachbezug befreit werden.

Wartung & Reparaturen Viele Komponenten, die bei einem Verbrenner kaputtgehen können, sind laut Obrecht bei einem E-Auto gar nicht verbaut, z. B. der Motorölkreislauf, diverse Riemen, Kupplung, Zylinder(-kopf), Dichtungen. „Zusätzlich werden wegen der Rekuperation die Bremsen nicht so stark belastet, daher ist eine Bremsreparatur nicht so häufig notwendig.“ Bei E-Fahrzeugen wiederum könne eine Reparatur teuer werden, da nach Unfällen die Batterie und das Hochvoltsystem in den Fachwerkstätten von speziell geschultem Fachpersonal genau begutachtet und gegebenenfalls repariert werden müsse. Und ein Batterietausch oder Reparatur sei aufwendig und teuer.

Wertverlust Infolge der rasanten Entwicklung der Batterietechnik gibt es bei Stromern beim Verkauf einen größeren Wertverlust. „In der Praxis bedeutet das: Wenn der Anschaffungspreis des Stromers gleich hoch oder niedriger ist als beim Verbrenner, sind aktuell auch die TCO-Kosten beim E-Auto so gut wie immer niedriger. Die günstigeren laufenden Kosten wiegen den aktuell noch höheren Wertverlust des E-Autos auf, insbesondere wenn günstig geladen werden kann“, so Danninger.

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