Alkohol und Autofahren: Was bei Promille wirklich im Körper passiert und welche Rechtsfolgen das hat

Alkoholmessgerät
Autofahren und Alkohol vertragen sich nicht. Es gibt Promillegrenzen - aber was passiert eigentlich, wenn Alkohol im Körper ist?

Es gibt aus guten Gründen für Autofahrer Alkohol-Prmoillegrenzen. Diese lieben bei Fahranfängern bei 0,0; bei geübteren Fahrern bei 0,5 Promille. Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und damit die Verkehrssicherheit erheblich. Und es gibt massive Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer. Denn: Wer ein Fahrzeug lenkt, muss sich der Verantwortung für Gesundheit und Leben bewusst sein, die damit verbunden ist. 

Alkoholverzicht

Was passiert eigentlich im Körper unter Alkholoeinfluss?

0,1 bis 1,0 Promille: gehobene Stimmung, Wohlbefinden

ab 0,3 Promille: leichte Verminderung der Sehleistung, Nachlassen von Aufmerksamkeit, Konzentration, Kritik-/Urteilsfähigkeit, Reaktionsvermögen, Anstieg der Risikobereitschaft

ab 0,8 Promille: ausgeprägte Konzentrationsschwäche, Einschränkung des Gesichtsfeld um 25 % (Tunnelblick) und verminderte Sehfähigkeit, Reaktionszeit um 30-50 % verlängert, Euphorie, zunehmende Enthemmung, Selbstüberschätzung, Gleichgewichtsstörungen

1,0 bis 2,0 Promille: Rauschstadium: weitere Verschlechterung der Sehfähigkeit, des räumlichen Sehens, gesteigerte Enthemmung und Verlust der Kritikfähigkeit, Reaktionsfähigkeit erheblich gestört, Gleichgewichtsstörungen, Verwirrtheit, Sprechstörungen, Orientierungsstörungen

2,0 bis 3,0 Promille: Betäubungsstadium: starke Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen, Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen, kaum noch Reaktionsvermögen, Muskelerschlaffung, Verwirrtheit, Erbrechen

3,0 bis 5,0 Promille: Lähmungsstadium: Bewusstlosigkeit, Gedächtnisverlust, schwache Atmung, Unterkühlung, Reflexlosigkeit bis hin zu Lähmungen, Koma, Atemstillstand und Tod

Alkohol und Autofahren: Was bei Promille wirklich im Körper passiert und welche Rechtsfolgen das hat

Die Rechtsfolgen für Alkohol am Steuer:

- Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze.

- Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss neben einer Verwaltungsstrafe bis 0,79 Promille auch mit einer Vormerkung und ab 0,8 Promille mit der Entziehung der Lenkberechtigung rechnen. Daneben wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen. Drastisch sind die Folgen nach einem Unfall. Denn die Haftpflichtversicherung kann, wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille "getankt" hat, bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfall-Verursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei.

- Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille sind zwischen 300 Euro und 3.700 Euro Verwaltungsstrafe fällig. Wird man das erste Mal alkoholisiert beim Autofahren erwischt, behält man zwar den Führerschein, allerdings gibt es dafür eine Vormerkung im Führerscheinregister. Eine zusätzliche Verschärfung bringt das Vormerksystem für Wiederholungstäter: Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, ordnet die Behörde eine Maßnahme, wie zum Beispiel eine Nachschulung durch Psychologen an, die zusätzlich mindestens 200 Euro kostet. Beim dritten Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen ein anderes der 13 Vormerkdelikte binnen zwei Jahren gibt es kein Pardon mehr - der Schein ist für mindestens drei Monate weg.

- Wer mehr als 0,8 Promille hat, zahlt für die Alko-Fahrt mindestens 800 Euro. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.700 Euro. Bei der ersten Alkofahrt (ohne Unfall) ist der Führerschein für 1 Monat weg - im Wiederholungsfall mindestens für 3 Monate. Außerdem muss ein Verkehrscoaching absolviert werden (100 Euro). 

- Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens 4 Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet.

- Ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten. Daneben blüht dem Alkolenker eine Nachschulung, wobei Kosten in der Höhe von etwa 500 Euro entstehen, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die nochmals zusätzlich 363 Euro kostet. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird.

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