Ab wann darf mein Kind allein mit dem Fahrrad auf der Straße unterwegs sein?
Das Wetter wird - irgendwann - wieder freundlicher und das Rad für viele wieder zum Mobilitätsmittel der Wahl.
Auch für Kinder hat es viele Vorteile: Gesund ist es, es bringt Selbstständigkeit, macht Spaß. Aber es gibt auch Gefahren.
Welche Regeln gelten wirklich?
Damit das Radeln auch ein konfliktfreies Vergnügen wird, hat Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung die wichtigsten Regeln, Tipps und Neuerungen zusammengefasst.
- Kinder unter 12 Jahren müssen beim Radeln im öffentlichen Raum begleitet werden. Einzige Ausnahme: "Wenn Kinder die Radfahrprüfung absolviert haben und daher über einen Radfahrausweis verfügen, dürfen sie sich auch schon vor Vollendung des 12. Lebensjahres allein im Straßenverkehr bewegen.
- In jedem Fall gilt für alle Kinder bis 12 Jahre eine Helmpflicht", hält Authried fest. Achtung: "Wenn es sich bei dem Zweirad um ein E-Bike handelt, muss nun bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verpflichtend ein Helm getragen werden. Das geht aus der StVO-Novelle hervor, die ab 1. Mai in Kraft tritt", ergänzt der ÖAMTC-Jurist.
Nebeneinanderfahren - ist es erlaubt?
3. Auch das Nebeneinanderfahren im Straßenverkehr ist extra geregelt: "Kinder unter 12 Jahren und deren Begleitpersonen dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren – außer auf Schienenstraßen", informiert der Rechtsberater. Wichtig beim Nebeneinanderfahren ist, dass dazu nur der äußerst rechte Fahrstreifen genutzt werden darf, das Rechtsfahrgebot zu beachten ist und öffentliche Verkehrsmittel nicht behindert werden dürfen.
4. Spezialfall "Kinderfahrräder" – erkennbar am äußeren Felgendurchmesser (bis 30 cm): Diese dürfen ausnahmsweise auch in Fußgängerzonen, Wohn- und Spielstraßen sowie auf Gehsteigen und -wegen benutzt werden. Der Grund liegt in ihrer Klassifikation als "Spielzeug".
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