Muss man für das Dienstauto ab jetzt mehr Steuern zahlen?

Muss man für das Dienstauto ab jetzt mehr Steuern zahlen?
Welche Kosten jetzt auf Nutzer von Firmenfahrzeugen zukommen und welchen Sonderstatus E-Firmenwagen haben.

2024 kommen auf Österreichs Autofahrer so manche Neuerungen zu. Meist geht es um Teuerungen. So auch bei den Dienstwägen. Hier wird laut ÖAMTC die Regelung bezüglich der privaten Nutzung verschärft.

Muss man für das Dienstauto bald mehr Steuern zahlen?

Ab 2024 kommt etwa eine Verschärfung bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. 

Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2024 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 129 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.

Sind Firmen-E-Fahrzeuge im Vorteil?

Eine maßgebliche Erleichterung soll es  laut einem Begutachtungsentwurf für E-Firmenfahrzeugen geben. Wollte man sich bisher z. B. die Kosten für den zu Hause in das Firmen-E-Auto geladenen Strom steuerfrei ersetzen lassen, so war die Erkennung des Fahrzeugs durch die Ladestation selbst nötig. Rückwirkend mit Jahresbeginn 2023 ist es nun ausreichend, wenn Lademenge und Ladeort durch das Fahrzeug aufgezeichnet werden oder die eigene Ladestation z. B. mit RFID-Karte bzw. -Chip freigeschalten wird, die/der ausschließlich dem Firmenfahrzeug zugeordnet ist. Durch die stark gestiegenen Strompreise ist 2024 ein steuerfreier Kostenersatz von 33,182 Cent/kWh möglich.   

Rückwirkend ab 1.1.2023 sollen auch die Leasing-Raten für Wallboxen, die Arbeitgeber für Arbeitnehmern übernehmen, dezidiert steuerfrei, sofern die zugrundeliegenden Anschaffungskosten 2.000 Euro nicht übersteigen. Bei höheren Anschaffungskosten sind die Raten für den übersteigenden Anteil steuerpflichtig.

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