KfZ-Leasing: AK warnt vor Lockangeboten und gibt Tipps
Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor Lockangeboten beim Kfz-Leasing für Private. Denn die genauen Konditionen für ein Leasing-Angebot seien häufig nur im Kleingedruckten zu finden, so die AK, die von März bis Mai zehn Werbungen darauf überprüft hat, ob sie sich an die Werbebestimmungen und an das Verbraucherkreditgesetz halten.
Kfz-Leasing ist in Österreich beliebt: 2018 wurden laut Angaben der AK 40 Prozent der neu zugelassenen Privatautos über Leasing finanziert.
"Laut Gesetz muss die Werbung mit Zahlen (Zinsen, Monatsrate, Kosten) klar, prägnant und auffallend sein - anhand eines repräsentativen Beispiels", hält die AK in ihrer Aussendung fest. Diesem Anspruch werden die Anbieter aber oft nicht gerecht. Angaben zu Zinsen und Kosten seien häufig nicht lückenlos oder nur im Kleingedruckten zu finden. Zudem sei der effektive Jahreszinssatz - also der Zinssatz inklusive der Kostenbelastung - "aufgrund fehlender oder nicht eindeutiger Zahlen" nicht immer nachvollziehbar, da nicht alle Anbieter alle Elemente des Gesamtpreises einzeln aufschlüsselten, so die AK.
Auch die Vergleichbarkeit der Zinssätze sei nicht immer vollständig gegeben, da manche Anbieter fixe und andere variable Zinssätze angeben. In vier von zehn Werbungen wurde die Art der Verzinsung nicht spezifiziert. Die Bandbreite reichte bei den Sollzinssätzen der untersuchten Werbungen von 1,99 bis 4,75 Prozent.
Monatliche Raten
Vorsicht ist laut der AK außerdem bei den monatlichen Leasingraten angebracht, da diese zwar oft prominent in den Fokus der Werbung gerückt werden, aber nicht besonders aussagekräftig für die am Ende anfallenden Gesamtkosten sind. "Tatsächlich sagt eine niedrige Leasingrate aber nichts darüber aus, ob das Angebot günstig ist. Denn durch die Annahme einer Anzahlung, einer langen Laufzeit und vor allem eines hohen Restwertes lassen sich die Raten beliebig nach unten drücken," betont AK-Konsumentenschützer Christian Prantner.
Darüber hinaus entstehen bei einem Leasingvertrag meist auch Bearbeitungs- und Vertragsgebühren. Dabei können die Bearbeitungsgebühren höchst unterschiedlich ausfallen, sie rangieren derzeit laut AK-Test zwischen null und 429 Euro. Die Vertragsgebühren orientieren sich indessen am Leasingentgelt, wie die AK schreibt.
Tipps fürs Kfz-Leasing
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Holen Sie mehrere Kredit- und Leasingangebote ein – die Zins- und Spesenunterschiede sind beträchtlich. Auch Banken vermitteln Leasingverträge. Überlegen Sie, ob Sie eher einen Bankkredit oder einen Leasingvertrag wollen – zwischen Leasing und Kredit gibt es nicht nur Zins- und Spesenunterschiede, sondern auch andere Unterscheidungsmerkmale:
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Beim Kredit gibt es (zumeist) keinen Restwert. Der aufgenommene Kredit wird über die Laufzeit zur Gänze zurückbezahlt – mit der letzten Kreditrate ist der Kredit vollständig getilgt.
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Beim Leasing gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten: Anzahlungen, Depotleistungen und Restwerte können in frei gestaltbarer Höhe festgelegt werden. Achtung: Ein allzu hoher Restwert kann – im Falle des Eigentumserwerbs – ein beträchtlicher finanzieller „Brocken“ sein. Achtung, Falle: Falls Sie den Pkw nach Auslaufen des Leasingvertrages weiter verkaufen wollen, kann es eine böse Überraschung geben: Wurde nämlich bei Leasingvertragsabschluss der Restwert erheblich über dem voraussichtlichen Marktwert festgelegt (z.B. um die Leasingrate zu „drücken“), zahlen Sie drauf, wenn Sie von einem Drittkäufer plötzlich deutlich weniger als erwartet bekommen.
Ein Beispiel: Der Anschaffungspreis des Leasingautos betrug 24.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer), der festgelegte Restwert nach 5-jähriger Laufzeit 12.000 Euro (50 Prozent des Preises). Sie erwerben das Leasingauto um 12.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer) von der Leasinggesellschaft, werden Eigentümer des Autos und wollen es bestens veräußern. Wenn Sie das Auto nur um 8000 Euro verkaufen, haben Sie 4.000 Euro draufgezahlt.
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Achten Sie beim Vergleich von Leasingangeboten darauf, dass:
* die Eckdaten der Angebote wie Kaufpreis, Restwert, Mindest-Leasingdauer,
* Höhe und Art der Eigenleistung gleich sind,
* alle Werte bei Pkw und Kombi inklusive Umsatzsteuer sind,
* der angesetzte Restwert realistisch ist,
* die Vertragsbedingungen annähernd ident sind und
* auf die Merkmale des Zinssatzes (fix oder variabel mit Anpassung durch Bindung an einen Leitzinssatz/Indikator wie Euribor).
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Der Leasinggeber ist vor der Unterfertigung eines Verbraucherleasingvertrags gemäß Verbraucherkreditgesetz verpflichtet, dem Konsumenten das Musteroffert „Europäische Standardinformationen für Kreditierungen“ auszufolgen, das alle wesentlichen Eckpunkte eines Leasingoffertes beinhaltet. Achtung: Dieses Musteroffert haben auch Banken an KonsumentInnen auszuhändigen, die sich wegen eines Autokredites erkundigen!
- Bei Leasingverträgen ist es wichtig zu wissen, ob es sich um ein Restwertleasing oder um ein reines Mietleasing (Operating Leasing) handelt. Ein wichtiger Unterschied ist, dass reine Mietleasingverträge erfahrungsgemäß nicht einfach aufzulösen sind. Erkundigen Sie sich wegen vorzeitiger Auflösung bzw. Rückzahlung des Leasingvertrages.
Link: Arbeiterkammer
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