Was sich bei der Förderung von Elektrofahrzeugen ab 2027 ändert
Elektroautos an einer Ladestation
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat am Dienstag neue Pläne zur Förderung von E-Fahrzeugen ab dem kommenden Jahr vorgestellt. Für 2027 und 2028 stehen jeweils 54 Millionen Euro für zwei Förderprogramme zur Verfügung. Das Programm EBIN zur Förderung emissionsfreier Busse wird fortgeführt.
Das bisher bestehende Programm ENIN wird jedoch eingestellt bzw. zu ENKU umgewandelt. Emissionsfreie Nutzfahrzeuge werden künftig nur noch für Kleinstunternehmen gefördert. Die Mittel dafür stammen aus dem Klima-Sozialfonds der EU. Bestehende ENIN-Förderzusagen werden verwirklicht.
Aus Spargründen setzt das Ministerium die Förderungen für einspurige E-Kfz sowie private und betriebliche Ladeinfrastruktur nicht fort.
Sachbezug ab 2028 stabilisiert
Der Sachbezug für privat genutzte Firmen-Elektroautos wird – wie bereits bekannt – 2027 mit 0,375 Prozent und 2028 mit 0,625 Prozent festgesetzt. Bis 2030 soll sich der Anteil danach nicht ändern. Die Maßnahme soll dann evaluiert werden.
Das Ministerium betont, dass der Sachbezug gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor deutlich niedriger angesetzt sei. Bei einer Bemessungsgrundlage von 70.000 Euro zahle man für ein E-Auto (etwa einen BMW iX3 im Vergleich zu einem BMW X3) 2027 noch 73 Prozent weniger. 2028 betrage der Preisvorteil immer noch 54 Prozent.
Ladepunkte errichten wird leichter
Ladenetzbetreibern will das Ministerium durch eine Novelle des Bundesstraßengesetzes unter die Arme greifen. Es soll dadurch leichter sein, neue Ladepunkte zu errichten. Um die Verbreitung von Elektroautos zu steigern, hat Verkehrsminister Peter Hanke unlängst eine neue Werbekampagne vorgestellt. Sie soll Ängste vor dem Umstieg auf E-Autos zerstreuen.
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