Ist es strafbar, Verkehrs-Unfälle zu fotografieren oder filmen?

Ist es strafbar, Verkehrs-Unfälle zu fotografieren oder filmen?
Umfrage: Schaulustige bei Unfällen behindern immer wieder Einsatzkräfte - und viele leisten aus Angst vor Fehlern keine Erste-Hilfe.

Unfälle ziehen Menschen an - oft aber nicht, um zu helfen, sondern nur um zu schauen. Aus psychologischer Sicht ist die Schaulust eine Mischung aus Neugier und Informationsinteresse. Je spektakulärer und emotionaler ein Verkehrsunfall ist, desto mehr Menschen bleiben stehen, um das Geschehen zu beobachten. Manche sind dabei so gefangen, dass sie in eine Art Schockstarre gelangen und handlungsunfähig werden.

Ist das Filmen verboten?

Rechtlich gesehen wird das problematisch, wenn man die Einsatzkräfte behindert oder aber mitfilmt. Denn: "Unfallsituationen mit dem Smartphone zu fotografieren oder zu filmen und anschließend auf Social Media zu veröffentlichen, ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafbar", ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. "Ein derartiges Verhalten verletzt die Privatsphäre der Unfallopfer, hilft niemandem und kann bis zu 500 Euro kosten."

 

Eine vom Mobilitätsclub durchgeführte Erhebung zum Thema Zivilcourage hat gezeigt, dass nur 15 Prozent aller Fahrzeuglenker bei einem Unfall stehen bleiben und tatsächlich helfen würden. "Hilfsbereit sind häufig vor allem junge Leute, aber viele haben auch einfach Angst, bei der Ersten-Hilfe etwas falsch zu machen", sagt Seidenberger. "Dabei ist das Absetzen eines Notrufs bereits eine wichtige Erste-Hilfe-Maßnahme.

Um schaulustigem Verhalten am Unfallort Einhalt zu gebieten, empfiehlt die ÖAMTC-Expertin, Personen direkt anzusprechen und um Hilfe zu bitten. Eine Aufforderung an eine Gruppe ist zwecklos: "In dieser Situation fühlt sich meist keiner persönlich angesprochen bzw. sucht die Sicherheit in der Menschenmenge. Die Verantwortung wird oft an Andere abgeschoben." Können oder wollen Personen nicht helfen, sollte man sie auffordern, den Unfallort zu verlassen.

So hilft man richtig

"Auch wenn man als Helfender auf die Unfallsituation und die Verletzten fokussiert ist, darf man das Umfeld keinesfalls ausblenden, denn das kann gefährlich werden", appelliert die ÖAMTC-Verkehrspsychologin. "Eigenes Fahrzeug sicher abstellen, vorsichtig aussteigen, mit Warnweste ausgestattet zum Unglücksort gehen, Notruf absetzen und helfend anpacken – das sind die wichtigsten ersten Schritte." Gerade nachfolgende Lenker sind zu erhöhter Vorsicht angehalten, wenn sie sich einer Unfallstelle nähern. "Es kommt traurigerweise immer wieder vor, dass engagierte Ersthelfer selbst zu Unfallopfern werden, gerade wenn sie nahe am Fahrbahnrand agieren", hält Seidenberger fest. 

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