Dürfen Schusswaffen im Auto mitgeführt werden?

Dürfen Schusswaffen im Auto mitgeführt werden?
Die Zahl der Waffen in Österreich steigt. Wie eine aktuelle KFV-Studie zeigt, gibt es puncto sicherer Verwahrung noch einigen Aufklärungsbedarf.
Man steigt ins fremde Auto, schaut in das Handschuhfach und - oho - findet eine Schusswaffe. Diese Szene haben wir alle schon hundertfach erlebt: In Filmen jedenfalls ist sie gang und gäbe.
 
Doch wie sieht es in der Realität aus: Darf man im Auo eine Schusswaffe mitführen?
 
"Wer keinen Waffenpass besitzt sondern nur eine Waffenbesitzkarte - was die Regel ist, da Waffenpässe nur selten vergeben werden- , darf Schusswaffen erwerben und besitzen, aber nicht "führen", also außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Grundstücks bei sich tragen", erklärt Armin Kaltenegger  Leiter Eigentumsschutz, Recht & Normen beim KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).
 
Die einzige Ausnahme, so Kaltenegger, enthält § 7 Waffengesetz: Das Transportieren einer  ungeladenen Schusswaffe in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, ist gestattet.
Bei den Orten muss es sich um zulässige Orte handeln, wie etwa Zweitwohnsitz, Waffenhändler oder Schießstand.

 
 

In Österreichs Haushalten ist die Anzahl der registrierungspflichtigen Waffen Jahr für Jahr gestiegen.  Im Zentralen Waffenregister, wo alle meldepflichtigen Schusswaffen registriert werden müssen, sind aktuell mehr als 1,43 Millionen Stück vermerkt. Hauptmotiv für den Waffenbesitz ist laut aktueller Studie des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV der „Schutz der Familie und des Zuhauses“ (26% der Befragten stimmte dieser Aussage „sehr“ zu und 32% „eher schon“), gefolgt von Selbstverteidigungszwecken bzw. wenn man Nachts unterwegs ist und der Freude am Schießsport bzw. der Jagd.  Eigentlich sollten die Waffen sicher verwahrt werden, damit unbefugte Personen keinen Zugang bekommen. Die Praxis sieht allerdings häufig anders aus: Vier Prozent verwahren ihre Waffen sogar im Nachtkästchen bzw. im Schreibtisch und acht Prozent unter dem Kopfpolster oder unter dem Bett.   
Das bedeutet in der Praxis:
Der Transport von Waffe und Munition (getrennt) in einer verschlossener Tasche, auch wenn nicht versperrt ist zulässig.
Der Transport im Halfter an der Hose oder in der Brusttasche eines Sakkos oder im Seitenfach der Fahrertür ist nicht zulässig.
Achtung: Auch Zwischenstopps oder Umwege, weitere Erledigungen sind beim Transport nicht zulässig.
Wie eine  aktuelle KFV-Studie zeigt, gibt es puncto sicherer Verwahrung generell noch einigen Aufklärungsbedarf. Waffentresore bzw. Waffenschränke nutzen mittlerweile zwar schon 57 Prozent aller Personen, die Waffen besitzen, und 49 Prozent haben die Angabe gemacht, dass sie generell einen Tresor nutzen (Mehrfachantworten waren möglich).
 
Manche setzten aber auch auf sehr unsichere Aufbewahrungsorte: Vier Prozent der befragten Waffenbesitzer verwahren ihre Waffen beispielsweisebzw im Nachtkästchen oder im Schreibtisch, acht Prozent unter dem Kopfpolster oder unter dem Bett, elf Prozent nutzen einen Gewehrhalter an der Wand und 13 Prozent lassen ihre Waffe durch eine andere Person verwahren oder lagern diese in einem anderen Haushalt. 
 
20 Prozent vertrauen auf herkömmliche Schränke, wie etwa Kleiderschränke oder verglaste Waffenschränke, wobei diese meist relativ einfach zu überwinden sind. 
 
Neue Richtlinie von VSÖ zur sicheren Verwahrung

Die Aufbewahrung ist in Österreich in § 16b Waffengesetz sowie in § 3 Absatz 2 der 2. Waffengesetz Durchführungsverordnung geregelt. Robert Grabovszki, BSc MBA, Generalsekretär vom Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) bemängelt, dass die “sichere Verwahrung” nur unzureichend gesetzlich definiert ist und beispielsweise keine bestimmten Widerstandsklassen für Waffenaufbewahrungs-Behältnisse vorgeschrieben sind. Widerstandsklassen geben Auskunft darüber, wie lange sicherheitsrelevante Bauteile Einbruchsversuchen standhalten können. „Aufgrund der schwammigen Vorgaben darf man sich nicht wundern, wenn jemand auch eine simple Blechkasse für eine ausreichende Schutzmaßnahme vor fremden Zugriff hält“, so der Experte. Der VSÖ hat daher in Abstimmung mit dem KFV eine neue Richtlinie (TRVE 10-4) erarbeitet, die Empfehlungen enthält, um das passende Wertschutzbehältnis zur Aufbewahrung von Waffen zu finden und auch gesetzeskonform zu nutzen. 

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