Was Grasser von Mensdorff lernen kann

Wer eine Schadensrückzahlung ausdealt und die Ermittlungen hinauszögert, kann sich Haft ersparen.
Ricardo Peyerl

Ricardo Peyerl

Dass man sich mit nötigem Kleingeld von drohender Gefängnisstrafe freikaufen kann

von Ricardo Peyerl

über den Strafnachlass für Mensdorff

Was können der einstige Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Mitangeklagten für den im Dezember beginnenden Buwog-Prozess vom Lobbyisten und Jagdherrn Alfons Mensdorff-Pouilly lernen? Dass man sich mit dem nötigen Kleingeld von einer drohenden Gefängnisstrafe freikaufen kann.

Nicht was Sie jetzt vielleicht denken, unsere Justiz ist nicht korrupt. Aber wer Schadensgutmachung leistet, das muss nicht einmal freiwillig und kann in allerletzter Minute sein, hat den wichtigsten Milderungsgrund ergattert. Der bis zuletzt leugnende Mensdorff wurde 2015 zu drei Jahren Haft und zur Rückzahlung der 1,1 Millionen Euro verurteilt, die ihm die Telekom ohne Leistung zugeschanzt hatten. Bis dahin dachte der Schlossherr nicht im Traum an eine Refundierung. Nach dem Prozess dealte er mit der Telekom heimlich irgendeine ungenannt bleibende Summe aus, der Konzern erklärte sich auf einmal für nicht mehr geschädigt, die Justiz schenkte Mensdorff den Großteil seiner Strafe (siehe Chronik).

Nicht nur wegen der Schadensgutmachung, sondern auch wegen der langen Zeit, die sich der Angeklagte seit der Tat "wohlverhalten" hat. Bei Grasser käme im Fall eines Schuldspruches auch noch der Milderungsgrund des überlangen Strafverfahrens dazu. Nun kann man Ermittlungen mit Hilfe guter Anwälte – freilich nur, wenn man sie sich leisten kann – ganz schön in die Länge ziehen. Und schließlich könnte Grasser noch als mildernd für sich ins Treffen führen, dass sein sozialer Status durch ständige Berichterstattung über das Strafverfahren gelitten hat. Dem Telekom-Ex-Vorstand Rudolf Fischer, der gemeinsam mit Mensdorff verurteilt wurde, erspart das dank ebenfalls deutlicher Strafreduktion das Gefängnis.

Kommentare