Die BUWOG-Affäre und was der Justiz fehlt

GRASSER PROZESS: HOCHEGGER / MEISCHBERGER / WESS / GRASSER.
Die BUWOG zeigt: Bei den für die Öffentlichkeit relevanten Korruptionscausen ist mehr Tempo geboten.
Christian Böhmer

Christian Böhmer

Karl-Heinz Grasser: Bei einem österreichischen Teenager löst dieser Name kaum Erinnerungen oder Emotionen aus – wie sollte er auch?

Als die Justiz in der BUWOG-Affäre zu ermitteln begann, waren die heute 16-Jährigen noch nicht einmal in der Volksschule.

Bis heute gibt es gegen Grasser kein rechtskräftiges Urteil (siehe Seite 3), und man muss sich die verstrichene Zeit mit dem Bild eines heranwachsenden Erstwählers vor Augen führen. Denn es ist schlichtweg indiskutabel, wenn Betroffene – mögen sie Grasser, Mayer oder sonst wie heißen – selbst nach 14 Jahren nicht wissen, ob sie ins Gefängnis müssen oder nicht.

Nicht allein die Betroffenen sind belastet, auch der Rechtsstaat. Wenn zwischen Delikt, Ermittlungen und gültigen Urteilen Jahrzehnte vergehen, interessiert sich nur noch eine Minderheit für die Urteile.

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