Damit kein Missverständnis entsteht: Ob Grasser und seine Spezl die Steuerzahler um ein sauberes Bieterverfahren und damit Millionen geprellt haben, soll hier nicht weiter erörtert werden. Über die fatale Optik (Stichwort: „Wo woar mei Leistung?“) ist alles gesagt.
Sehr wohl muss freilich thematisiert werden, wie lange Verfahren dauern. Und hier gibt es Verbesserungsbedarf.
Stimmt schon: Bei einem klassischen Nachbarschaftsstreit oder Gewaltdelikten ist Österreichs Justiz vergleichsweise flott, es wird schnell und in besserer Qualität entschieden als bei vielen EU-Nachbarn. Das ändert aber wenig daran, dass bei den spektakulären und großen Korruptionscausen – und gerade die sind für die Öffentlichkeit die interessanten – mehr Tempo geboten wäre.
Wie schafft man das? Die naheliegendste Antwort: Einspruchsmöglichkeiten werden beschnitten, Verjährungsfristen verkürzt, etc. Vereinfacht gesagt: Man verändert die Spielregeln für Verfahren.
So weit muss man derzeit aber gar nicht gehen. Fürs Erste würde genügen, an der „Waffengleichheit“ zu arbeiten.
Noch einmal zum BUWOG-Verfahren: Die zuständige Richterin war für dieses freigespielt und hatte keine anderen Aufgaben. Das ändert aber nichts daran, dass sie komplizierte Sachverhalte in verschiedenen Ländern prüfen, 150 Zeugen einvernehmen, 16.000 Seiten Protokolle bewerten und sich gegenüber 15 Angeklagten beweisen musste, die ein ganzes Team an Spitzenanwälten hinter sich wissen.
Eine derartige Mammut-Aufgabe darf nicht auf den Schultern einer Einzelnen lasten.
Justizministerin Zadic will nun 40 Verfahrensmanager und Hilfskräfte einstellen, um Richter in derartigen Großverfahren zu unterstützen. Das ist löblich, doch man fragt sich: Hat es wirklich ein Endlos-Verfahren wie die BUWOG gebraucht, damit die Justiz realisiert, dass nunmehr nicht Einzelkämpfer gefragt sind, sondern Team-Arbeit?
Kommentare