Strache und der Meldezettel: Wo lebe ich tatsächlich?

Strache und der Meldezettel: Wo lebe ich tatsächlich?
Wie die heikle Frage um den Lebensmittelpunkt rechtlich geregelt ist.

Die Frage nach dem tatsächlichen Hauptwohnsitz ist nun rund um die Kandidatur von H.-C. Strache bei der Wienwahl in den Fokus der medialen Berichterstattung geraten. Voraussetzung für dessen Antritt zur Wahl ist, dass Strache seinen Lebensmittelpunkt in der Bundeshauptstadt hat.

Dem Meldegesetz zufolge ist die Meldung binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft vorzunehmen. Ein Verstoß gegen die Meldebestimmung wird mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro geahndet, im Wiederholungsfall droht eine Strafe bis zu 2.180 Euro.

Echter Mittelpunkt

Abgestellt wird in der Rechtspraxis jedoch nicht alleine auf die Meldung, sondern auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Daher wird gefragt, wo jemand wohnt oder arbeitet.

Im Familienrecht ist mit dem Hauptwohnsitz grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes verbunden. Bei dem Bezug von staatlichen Unterstützungen, steuerrechtliche Fragen oder auch Eintrittsrechte in sogenannte Friedenzinswohnungen betreffend, geht es im Streitfall oft u. a. auch um den tatsächlichen Lebensmittelpunkt.

So ist bei Menschen im Grenzgebiet oft fraglich, wo diese hauptsächlich leben – die Beantwortung dieser Frage ist entscheidend für die Berechtigung des Bezugs der österreichischen Familienbeihilfe. Erfolgt im Zuge einer Scheidung der Immobilienverkauf erst nach einem Jahr nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes, so fällt eine Immobilienertragsteuer an.

Dem Staat oder auch einem Vertragspartner ( z. B. Vermieter) steht bei einer Hauptwohnsitzmeldung der Beweis offen, dass der tatsächliche Lebensmittelpunkt nicht an dieser Adresse ist.

Bei einem Antrag rund um die inländische Transferleistung (Familienbeihilfe) wird dann eben auch geprüft, wo das Kind in den Kindergarten geht und wo medizinische Kontrolltermine wahrgenommen werden.

In diesen Verfahren werden Nachbarn und auch z. B. Trafikanten als Zeugen für den Lebensmittelpunkt im Inland genannt. Der Hauptwohnsitzmeldung kommt also lediglich Indizwirkung für die Beurteilung des Lebensmittelpunktes hinzu. Die tatsächlichen Lebensumstände sind es, die als Anknüpfungspunkt für die rechtlichen Konsequenzen dienen. Insbesondere bei Friedenszinswohnungen stellt sich oft die Frage nach dem tatsächlichen hauptsächlichen Aufenthalt.

Falschaussage geahndet

Es gibt Enkelkinder, die sich, um die günstige Wohnung der Großmutter zu erhalten, ihre Post an die großmütterliche Adresse schicken lassen und sich ins Hausgeschehen einmischen. Dies in der Hoffnung, es später zu ihrem Vorteil nutzen zu können. Bei Gerichtsverfahren geht es da mitunter sehr heftig und auch emotional zur Sache. Eine Falschaussage wird strafrechtlich geahndet. Was viele nicht wissen, das Melderegister und sohin die Hauptwohnsitzmeldung ist öffentlich einsehbar. Wenn H.-C. Strache seine Nichtmeldung in Wien mit Sicherheitsüberlegungen begründen will, so wird die Behörde diesem Argument wohl entgegenhalten, dass bei Glaubhaftmachung eines schutzwürdigen Interesses ohnedies eine sogenannte Auskunftssperre veranlasst werden kann.

In diesem Fall wird eben die Meldeadresse nicht angezeigt. Diese Vorsichtsmaßnahme ist einem Menschen, der mit einem unberechenbaren Expartner konfrontiert ist, dringend zu empfehlen. Geeignete Beweismittel für die Erlangung einer Auskunftssperre sind u. a. ärztliche Atteste, Gerichtsurteile oder Zeugenaussagen. (geregelt ist die Auskunftssperre in §18 Abs 2 Meldegesetz).

Am Ende zeigt eine Gesamtschau der Lebensumstände, wo jemand tatsächlich hauptsächlich lebt und entscheidet sich danach das sowohl aktive als auch passive Wahlrecht.

Katharina Braun ist Rechtsanwältin in Wien. Sie ist auf Familienrecht spezialisiert.

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