Dass Lebensmittel nicht ewig haltbar sind, muss wohl nicht extra erwähnt werden, gerade Starköche müssen bei der Auswahl ihrer Waren aber besonders auf Frische und Qualität Wert legen. Bleibt ein Tisch dann unerwartet frei, verdirbt die Ware oder kann aus eben diesen Gründen nicht mehr eingesetzt werden.
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Dass bei „No-Shows“ in vielen Branchen mittlerweile ganz selbstverständlich Stornogebühren verrechnet werden, ist man gewohnt, daher sollte das in der Gastronomie auch respektiert werden. Um dafür allerdings Verständnis zu erlangen, sollten allfällig zu verrechnende Gebühren im Falle eines Nicht-Erscheinens schon bei der Buchung klar ausgeschildert werden.
Höherer Stornopreis bei kurzfristiger Absage
Je kurzfristiger die Absage, desto höher sollte der Stornopreis sein, je teurer das Lokal, desto höher kann man diese ansetzen. Auch beim 5-Stern-Hotel zahlt man mehr als bei einem Airbnb-Quartier, weil nach Prozenten abgerechnet wird. Und ist die Stornogebühr erst mal Usus, wird sich analog zur Reisebranche bald eine Versicherung finden, die im Fall einer Krankheit die Kosten übernimmt.
Richard Grasl ist stellvertretender Chefredakteur
Contra Stornogebühr
Gäste, die zwei Tage im Voraus absagen: Von solch verantwortungsbewussten Gästen können manche Gastronomen nur träumen. Ihnen eine Stornogebühr von bis zu 250 Euro zu verrechnen, ist schlicht unverhältnismäßig.
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Vor allem, wenn man den Umgang mit „No Shows“ zum Vergleich heranzieht: Gästen, die einfach nicht auftauchen, eine Gebühr in Rechnung zu stellen (vor allem, wenn Essen vorbestellt wurde), ist nachvollziehbar. Dass Absagen und Nicht-Erscheinen in einen Topf geworfen werden, ist dagegen unverständlich.
Selbst in vielen Hotels können Zimmer 24 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden. In manchen Häusern ist bis zu einem gewissen Stichtag nur ein gewisser Prozentsatz der Gesamtkosten fällig.
Wenn für die Absage sogar mehr verrechnet wird
Wenn aber ein Lokal für die Absage einer Tischreservierung zu Mittag sogar mehr verrechnet, als das teuerste fünfgängige Mittagsmenü kostet – das ich bei meinem Besuch vielleicht auch gar nicht bestellen wollte –, dann kann das nur als reine Frechheit bezeichnet werden.
Dass derart hohe Gebühren überhaupt rechtens sind, ist darüber hinaus fraglich. Auch Juristen meinen, dass bei einer telefonischen Reservierung nicht festgelegt wird, was Gäste essen wollen. Demnach sei es seitens des Restaurants schwierig zu sagen, auf welche Summe sie Anspruch haben. Außerdem müsse in Einzelfällen geprüft werden, ob die Klauseln nicht gröblich benachteiligend sind, wenn die Summe überdurchschnittlich hoch ist.
Verena Richter ist Chronik-Redakteurin
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