Selbstüberschätzung im Talar
Bei uns haben Opfer nichts zu reden
In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ billigt Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) den Richtern zu, auch aus komplexen (hier medizinischen) Sachverhalten allein mit gesundem Hausverstand rechtlich relevante Schlüsse zu ziehen. Ja, eh, aber was Selbstüberschätzung im Talar anrichten kann, sieht man eindrucksvoll im Fall Rosina Toth. Stattdass man – nach acht Jahren! – Fehler zugeben und dem Opfer zu seinem Recht verhelfen würde, schwingt sich wieder ein Richter zum (diesmal unfalltechnischen) Experten auf und schöpft aus seiner Lebenserfahrung: "War eh alles nicht so schlimm." Wie eine Justiz als Dienstleistungsbetrieb funktionieren kann, machen uns die Deutschen vor: Richter dürfen die von Opfern vorgeschlagenen Gutachten nicht ablehnen, nur weil sie der Meinung sind, sie könnten ihr Urteil nicht mehr erschüttern oder seien unnötig. Bei uns haben Opfer nach wie vor nichts zu melden.
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