Schuldenunion? Die gibt es schon längst
Seit vielen Jahren bereits begeben drei europäische Institutionen sogenannte europäische Gemeinschaftsanleihen. Die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) für alle 27 EU-Mitgliedstaaten gemeinsam, der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) für die 19 Euro-Staaten.
Auf diese Weise sind aktuell über 800 Milliarden Euro an gemeinsamen Anleihen ausstehend, das heißt, sie müssen über die nächsten Jahre zurückgezahlt werden.
Auf diesen Umstand hat zuletzt etwa auch der ESM-Chef Klaus Regling hingewiesen, als er versuchte, die politisch aufgeheizte und phasenweise bereits hysterische Diskussion um mögliche gemeinsame „Corona-Bonds“ zu versachlichen.
Offensichtlich mit wenig Erfolg, denn anders ist es einfach nicht zu erklären, warum ausgerechnet Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz sich erst kürzlich wieder als Kämpfer gegen eine „EU-Schuldenunion durch die Hintertür“ präsentierte. Seine Ansage, dass er der Garant gegen „gemeinsame Schulden“ sei, erscheint angesichts von 800 Milliarden Gemeinschaftsschulden mehr als kühn.
Spätestens in seiner Zeit als Außen- und EU-Minister hätte ihm dieser Schuldenstand auffallen müssen.
Bereits in den 1970er Jahren hat die Europäische Kommission wiederholt Anleihen auf dem privaten Kapitalmarkt ausgegeben, die durch alle Mitgliedsländer garantiert und an jeweils bestimmte Krisenländer ausgeschüttet wurden.
Erstmals 1976
Die erste solche Gemeinschaftsanleihe – unter der Bezeichnung „neues Gemeinschaftsinstrument“ – wurde 1976 zu Gunsten Italiens und Irlands emittiert, um die wirtschaftlichen Verwerfungen nach dem Ölpreisschock zu mindern. In den 1980er und 1990er Jahren folgten weitere Anleihen für Frankreich, Griechenland und Portugal, sowie, nach 2008, für Ungarn, Lettland und Rumänien. 2012 wurde schließlich noch der ESM für alle gemeinsamen Eurozonen-Länder etabliert – eine Art Europäischer Währungsfonds.
Historisch gesehen ist es also völlig normal, dass die europäischen Regierungen in tiefen Krisen immer wieder bereit waren, gemeinschaftliche Anleihen (wie immer man sie nennen mag) auszugeben und dafür zu haften, wenn auch nur für begrenzte Zeit.
Solche „gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens“ sind übrigens im Artikel 125 des EU-Vertrags auch ausdrücklich vorgesehen. Der Blick in die Vergangenheit zeigt darüber hinaus, dass der EU-Haushalt seit den 1970er Jahren wiederholt dafür genutzt wurde, um die Rückzahlung solcher Anleihen zu garantieren. Es wäre daher auch nicht wirklich ungewöhnlich, das jetzt zur Bewältigung der Krisenfolgen von Covid-19 wieder zu tun.
Das einzig Ungewöhnliche an der jetzigen Situation ist, dass Österreichs Bundeskanzler Kurz so tut, als ob es all dies noch nie gegeben hätte und er einen solchen „Schulden-Sündenfall“ der EU verhindern müsse. Besonders irritiert dabei, dass er dies offensichtlich wider besseren Wissens tut.
Stefan Brocza ist Experte für Europarecht und internationale Beziehungen
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