Ruf nach mehr Strafe, aber die Mittel fehlen
Die Freisprüche für zwei Asylwerber vom Vorwurf, auf einem Sportplatz in Tulln eine 15-Jährige vergewaltigt zu haben, sind ein Skandal. Aber nicht in dem Sinn, der Vizekanzler Heinz-Christian Strache dazu drängt, die Justiz zu attackieren. Dass für zwei der vier Richter die Anklage auf zu wackeligen Beinen stand und daher nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ zu entscheiden war, ist rechtsstaatlich völlig in Ordnung. Der Skandal beginnt viel früher. Nämlich im Ermittlungsverfahren, von dem der Prozessvorsitzende meint, man habe „alle Register gezogen“.
Ach wirklich? Es gab zwar den bisher größten DNA-Massentest, um die möglichen Täter zu finden. Aber der Staatsanwalt kam nicht auf die Idee, die im Spital beim mutmaßlichen Opfer diagnostizierten Verletzungsspuren von einem Gerichtsmediziner begutachten zu lassen. Solche Gutachten fehlen in mehr als der Hälfte aller Fälle, auch weil es immer weniger Gerichtsgutachter gibt. Dafür wurde das Mädchen mit insgesamt fünf Einvernahmen sekkiert, in denen es sich in unterschiedliche Aussagen verstrickte, worauf die Verteidiger genüsslich herumreiten konnten. Genau für solche besonders schutzbedürftigen Opfer schreibt die Strafprozessordnung EINE schonende Befragung vor, die ihnen das wiederholte Bohren im traumatischen Erleben erspart.
Seit Langem wird über Gewaltopferzentren diskutiert, in denen Sexualdelikte behutsam und professionell aufgearbeitet und dokumentiert werden. Aber so eines gibt es bislang nur in Graz. Politiker wie Kanzler und Vizekanzler fordern gern strengere Bestrafung für Gewalttäter. Aber sie stellen nicht die Mittel zur Verfügung, damit die Beweis-Grundlage geschaffen werden kann, um so eine Bestrafung zu ermöglichen.
ricardo.peyerl@kurier.at
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