Generalverdacht

Die Diskussion um Fehlmessungen mit Laserpistolen wirft auch ein bezeichnendes Licht auf das in Österreich sehr spezielle Verhältnis des Staates zum Bürger.
Horst Bauer

Horst Bauer

Auf die Idee, der Staat müsse dem Bürger ein Fehlverhalten beweisen, kommen nur die Deutschen.

von Dr. Horst Bauer

über den "schuldigen" Bürger

Ein paar Hundert Jahre Monarchie schüttelt man nicht so leicht ab. Schon gar nicht, wenn sie katholisch geprägt war und der Untertan darauf konditioniert wurde, grundsätzlich schuldig zu sein.

Dass sich dieser Grundkonsens zwischen Staat und Bürger bei uns bis heute gehalten hat, zeigt die Diskussion um mögliche Fehlmessungen mit den Laserpistolen der Polizei. Die Geräte können bekanntlich keinen Videobeweis der Messung liefern, was schon bei deren Einführung damit argumentiert wurde, dass sie ja nur als Unterstützung der geschulten Augen der Exekutivbeamten fungieren würden. Diese können eine rechtlich bindende Tempoüberschreitung bei uns bekanntlich auch ohne technische Hilfsmittel feststellen.

Auf die Idee, der Staat müsse dem Bürger ein Fehlverhalten erst einmal beweisen, kommen nur die aufmüpfigen und protestantisch geprägten Deutschen, nicht wir obrigkeitshörigen Österreicher.

Das zeigt nicht zuletzt die entlarvende Argumentation des Innenministeriums, die aktuellen Laser-Geräte seien „anwenderfreundlich“. „Bürgerfreundlich“, weil die Möglichkeit eines vor Gericht einsetzbaren Videobeweises liefernd, ist bei uns kein Kriterium.

Da wundert einen auch der Zusatz nicht mehr, es sei ohnehin alles bestens, weil es kaum Einsprüche gäbe. So lange der unter Generalverdacht stehende Bürger dem Staat erst seine Unschuld beweisen muss und nicht umgekehrt, wird das wohl so bleiben.

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