Nicht überall ist ein Skandal drinnen

Gnadenfrist für Verwaltungsrichter: Über sie sollte erst geurteilt werden, wenn es etwas zu beurteilen gibt.
Karin Leitner

Karin Leitner

Nicht in allem, auf das das PickerlSkandal“ draufkommt, ist einer drinnen.

von Karin Leitner

über die neuen Verwaltungsrichter

Eine Sauerei sei diese Packelei, befinden Oppositionelle. Kommentatoren sind außer sich ob des „unfassbaren Postenschachers“ der Regierenden. Die Bestellung von 80 Richtern für den neuen Bundesverwaltungsgerichtshof macht sie heiß.

Dass Rot und Schwarz des Proporzes verdächtigt werden, darf sie nicht wundern. Sie haben ja – nicht nur bei Manager-Jobs in staatsnahen Betrieben – oft genug gezeigt, wie gut sie darin sind. Die Auswahl von Landesverwaltungsrichtern verhieß ebenfalls Übles.

Nur: Nicht in allem, auf das das PickerlSkandal“ draufkommt, ist einer drinnen. Jenen, die beklagen, dass wenige Rechtsanwälte zu Bürokratie-Richtern werden, sei gesagt: Es haben sich kaum welche für dieses Amt beworben – weil sie als Beamte nicht so viel verdienen würden wie im Advokaten-Job. Jene, die sich darüber echauffieren, dass zwei Leute aus Ministerbüros in das Verwaltungsgericht gehen, seien gefragt: Müssen die ewig einem Ressortchef dienen? Selbst Experten, die von schlechter Optik sprechen, räumen ein, in Kabinetten säßen „exzellente Juristen“. Auch haben sich alle Kandidaten einem Auswahlverfahren gestellt. Zum Schein ist das wohl nicht geschehen. Präsident Perl wäre schlecht beraten, fachlich unbeleckte Partei-Günstlinge um sich zu scharen. Er leitet ab Jänner Österreichs größtes Gericht. Es würde auch ihm zum Schaden gereichen, wenn es nicht funktioniert.

Die Empörten sollten richten, wenn es Handfestes zu richten gibt: Wird qualitativ und objektiv entschieden? Oder ist das Partei-Hemd näher als der Richter-Rock? Stellt sich das heraus, ist „Skandal“ zu schreien. Ansonsten war das jetzige Schnellurteil ein Fehlurteil.

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