Gratis-Nachhilfe für EU-Gegner aus Brüssel

Ja zur"Lex Polen" für Briten, aber Nein zum haargleichen Wunsch aus Österreich darf nicht das letzte Wort der EU sein.
Josef Votzi

Josef Votzi

Das Nein zu Kürzung von Sozialgeldern für EU-Ausländer ist Gratis-Nachhilfe für EU-Gegner aus Brüssel.

von Josef Votzi

über die Anpassung der Familienbeihilfe auf Heimatland-Niveau

Am Anfang war die Austrittsdrohung, angeführt von David Cameron. Der britische Premier wollte nie wirklich raus aus der EU, sondern mit einer Volksabstimmung über einen EU-Austritt dem Herausforderer UKIP nur den Wind aus den Segeln nehmen und so sein eigenes politisches Überleben retten. Die 27 anderen Regierungschefs schnürten ein ganzes Paket an Good-will-Maßnahmen, damit die Briten bleiben. Spektakulärstes Goodie: Cameron dürfe künftig die Auszahlung der Sozialbeihilfen für EU-Migranten, deren Kinder weiter im EU-Ausland (vornehmlich in Polen) leben, auf das Niveau des Heimatlands kürzen. Die "Lex Polen" kam zu spät. Camerons Spiel mit dem Feuer endete für die Briten mit dem unkontrollierbaren Flächenbrand des Brexit.

In der EU-Kommission hat man daraus noch immer nicht ausreichend gelernt. Sie ist dabei, den Frust gegen "die da oben in Brüssel" weiter zu befeuern, statt die Lust auf mehr EU mit einer verständlichen Politik zu fördern.

Knapp nach dem Brexit wurden die ÖVP-Minister Karmasin, Kurz & Schelling in Brüssel vorstellig. Sie hätten gerne auch für Österreich, was die EU den Briten zugestanden hatte. Der Vorstoß mag innenpolitisch motiviert gewesen sein. Das schroffe Nein aus Brüssel aber ist eindeutig ein Gratis-Förderungsprogramm für alle EU-Gegner. Das letzte Wort haben nun die Regierungschefs, die im Fall Großbritannien zuletzt sehr großzügig waren. Sie sollten es auch im Fall des haargleichen Wunsches aus Wien sein. Für diesen gibt es einige gute Gründe (siehe Seiten 2/3). Allen voran stünde aber eines den als hochnäsig verschrienen Brüsseler Spitzen besonders gut an: Was einer (Noch)-EU-Großmacht erlaubt wurde, sollte einem EU-Kleinstaat nicht auf Dauer verwehrt werden.

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