Wirtschaft von innen: Seid umschlungen, Provisionen

Wirtschaft von innen: Seid umschlungen, Provisionen
Provisionen für die Anbahnung von Geschäften sind grundsätzlich nichts Unanständiges. Der Graubereich ist allerdings groß.
Andrea Hodoschek

Andrea Hodoschek

Eurofighter, Privatisierung der Bundeswohnungen BUWOG, Telekom, Hochegger und zuletzt sogar die altehrwürdige Nationalbank. Immer irgendwie dasselbe Muster. Provisionen, die nichts anderes sind als getarnte Schmiergelder - glaubt die Staatsanwaltschaft, denn wie immer gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Provisionen sind in vielen Branchen üblich, etwa für die Honorierung von Außendienstmitarbeitern, Handelsagenten oder Immobilienmaklern. Obwohl, der Immobilienmakler und Grasser-Freund Ernst Karl Plech ist schon wieder eine andere Baustelle. Auch Provisionen für die Vermittlung von Geschäften sind Usus. Wer einen Auftrag bringt bzw. vermittelt, kriegt welche. "Grundsätzlich sind solche Provisionen nichts Verbotenes, wenn eine echte, legale Vermittlungstätigkeit gegenübersteht", erklärt Franz Fiedler von Transparency International Österreich. "Leider nicht so selten", bedauert der ehemalige Rechnungshofpräsident, "sind Provisionen, denen kein entsprechendes Geschäft zugrunde liegt". Wohl keiner brachte dies so trefflich auf den Punkt wie Grasser-Spezi Walter Meischberger : "Wos woar mei Leistung?"

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Gibt`s tatsächlich keine Leistung, ist der Grat zur Illegalität meist überschritten. Bestechung, Schmiergelder, Kick-backs - die Provisionen werden zum Fall für den Staatsanwalt. Diese Erfahrung macht derzeit die Nationalbank, deren Töchter OeBS (Banknotendruck) und Münze für Aufträge aus Aserbaidschan und Syrien mehr als 17, womöglich sogar 21,5 Millionen Euro an Provisionen über die panamesische Briefkastenfirma Venkoy zahlten. Anfangs wurden 21 Prozent des Auftragsvolumens gelöhnt. Da hätten intern bereits die Alarmglocken schrillen müssen. "Ein halbes bis zehn Prozent Provision sind legal drin, dann aber wird die Luft sehr dünn", meint Max Burger-Scheidlin , Österreich-Chef der Internationalen Handelskammer (ICC). In gewissen Ländern komme man eben nur über Mittelsmänner und üppige Provisionen ins Geschäft, argumentieren nicht nur die Notenbanker, sondern auch manche Exporteure. Da mag schon was dran sein. Stichwort Ostöffnung. "Ohne Schmieren ging gar nichts", erzählt ein Unternehmer über die Boomjahre im Goldenen Osten. "Die westlichen Firmen haben total versagt, die sind zur Melkkuh für Nehmer geworden. Gezahlt haben letztlich die Kunden", ätzt Fiedler. Der zwar konstatiert, dass die Korruptionsrate der Provisionäre in Osteuropa "heute schon deutlich unter 50 Prozent liegt", aber "je weiter Richtung Osten, desto skurriler, dubioser und illegaler wird es". Besonders stark ausgeprägt sei die Bakschisch-Mentalität im Nahen Osten.

"Man muss nicht schmieren, nirgends. Auch nicht in Pakistan oder im Sudan", hält Korruptionsexperte Burger-Scheidlin dagegen. Voraussetzung sei eine "gewissenhafte Vorbereitung über die Geschäftspartner und die Länder". Man macht dann wahrscheinlich nicht das schnelle Geld, "das verzögert Aufträge schon um drei bis neun Monate, dafür ist die Chance, langfristig im Geschäft zu bleiben, wesentlich höher". Er räumt allerdings ein, dass es bei Ländern mit korrupten Regierungen nicht so einfach ist, bei öffentlichen Aufträgen die Begehrlichkeiten der mittleren und höheren Beamtenschaft abzuwehren: "Die Firmen können zur Staatsanwaltschaft gehen, aber wie beweisen?" Noch heikler wird es bei Großaufträgen, bei denen Regierungsmitglieder selbst mitschneiden wollen. Doch in dieser Liga spielen österreichische Unternehmen ohnehin kaum mit. Die ICC hat nun das International Corruption Reporting Center aufgebaut, das weltweit Infos über Nehmer sammelt. "Wenn nicht eine, sondern mehrere seriöse Unternehmen sich über die gleichen korrupten Beamten beschweren, gehen wir politisch vor", schildert Burger-Scheidlin. Letztes Druckmittel in nicht lupenreinen Demokratien ist die Drohung mit internationalen Medien.

Nicht nur nach Staaten, auch nach Branchen kann differenziert werden. Ganz oben auf der Liste der Korruptionsjäger steht die Rüstungsindustrie. "Besonders anfällig, in den seltensten Fällen beweisbar, daher niedrige Aufklärungsrate, und die Provisionäre sind meist international vernetzt", skizziert Fiedler die "Auffälligkeiten" der Waffenbranche. Gegen den Burgenländer Alfons Mensdorff-Pouilly zum Beispiel ermittelt die heimische Justiz seit Jahren, bis dato kam es zu keiner Anklage. Der sieht sich wiederum als Opfer der Justiz und erhielt in Großbritannien 430.000 Euro Haftentschädigung.

Das waren halt noch Zeiten, als sogar der österreichische Fiskus Schmiergelder tolerierte. Bei Auslandsgeschäften konnten immerhin drei Prozent der Umsätze als eine Art Repräsentationsausgaben steuerlich pauschal geltend gemacht werden. Mittlerweile ist Schluss mit lustig. Provisionen sind nach wie vor absetzbar, allerdings nur, wenn der Name des Empfängers und das zugrundeliegende Geschäft offengelegt werden. Die Provisionshöhe muss in Relation zum Geschäft stehen und branchenüblich sein. Sitzt der Empfänger, was nicht selten vorkommt, "in Zypern oder auf den Cayman-Inseln, müssen Unterlagen über den wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaft beigebracht werden", erklärt Margit Widinski , Expertin der BDO Austria. Die Finanz wird zusehends misstrauischer. In letzter Zeit sind "Provisionen bei Betriebsprüfungen ein Schwerpunkt-Thema. Es gibt ständig Diskussionen, weil Provisionen nicht anerkannt werden", berichtet die Steuerfachfrau, dass die Verhandlungen mit den Betriebsprüfern "immer schwieriger werden". Die Betriebsprüfer hatten auch den Schmiergeldskandal um die Banknotendrucker ins Rollen gebracht. Sie enttarnten die Venkoy als Briefkastenfirma und verweigerten die steuerliche Abzugsfähigkeit der Provisionen. Weshalb die OeBS neben allem anderen Ungemach mit Steuernachzahlungen bis zu 4,5 Millionen Euro rechnen muss.

Seit Jahresbeginn 2011 müssen Unternehmen alle Auslandszahlungen für Provisions- und Beratungshonorare, die sich auf mehr als 100.000 Euro pro Person summieren, dem Fiskus melden. In Expertenkreisen gilt diese Änderung des Einkommensteuergesetzes (§ 109b) als "Lex Meischberger".

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