Kontroverse um Bankauskünfte

Die Banken wollen einerseits das Bankgeheimnis schützen, andererseits aber nicht als Behinderer von Strafverfahren dastehen.
Andrea Hodoschek

Andrea Hodoschek

Ein Balanceakt für die Banken

von Andrea Hodoschek

über die Verfahrensdauer bei Bankauskünften

Die neue Chefin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hat Justizministerin Beatrix Karl, VP, gleich ein brisantes Thema aufgelegt. Die oberste Korruptionsjägerin kritisierte die lange Verfahrensdauer bei Bankauskünften und stellte den Anspruch auf Rechtsmittel, den unabhängig vom Kontoinhaber auch die Banken und deren Verbände haben, in Frage. Karl will die Geldinstitute schon im Jänner zu Gesprächen einladen. Für die Banken ein Balance-Akt: Sie wollen einerseits das Bankgeheimnis schützen, andererseits aber nicht als Behinderer von Strafverfahren dastehen.

Vor vier Jahren einigten sich die Banken mit der Staatsanwaltschaft, die Verfahren zu beschleunigen. Sucht die Justiz Konten eines Beschuldigten, wird bei allen fünf Bankverbänden angefragt. Diese müssen innerhalb von fünf Werktagen das betreffende Institut melden. Ist die Bank identifiziert, schickt die Staatsanwaltschaft eine Anordnung auf Öffnung der Konten. Diese muss formgerecht der Strafprozessordnung entsprechen – es muss begründet werden, warum das Bankgeheimnis aufgehoben wird.

„Das Verfahren ist sehr effektiv und funktioniert eigentlich sehr gut. Das Problem ist nur, dass rund ein Drittel der Anordnungen von den Staatsanwaltschaften nicht formgerecht ausgefertigt ist“, sagt Michael Ikrath, Generalsekretär des Sparkassenverbandes und Justizsprecher der ÖVP. „Die Banken dürfen bei einer nicht gesetzeskonformen Anordnung das Bankgeheimnis gesetzlich ja gar nicht durchbrechen. Abgesehen davon, dass Kontoinhaber auf Schadenersatz klagen können.“

Die Institute können bei den Oberlandesgerichten berufen, was die Verfahren um ein halbes Jahr hinauszögert. Bei 75 Prozent der Berufungen bekämen die Banken übrigens recht. „Der richtige Weg ist nicht die Reduktion des Rechtsschutzes, sondern die Verbesserung der Qualität der Beschlüsse“, meint Ikrath. Wobei er den Staatsanwälten nicht schlampiges Arbeiten unterstellen will, sondern auf deren hohen Arbeitsdruck hinweist.

Eine heikle Causa beschäftigt die Aufsicht im Justizministerium. Sie führt auf Anordnung von Ministerin Karl Erhebungen gegen den SP-nahen Chef der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Werner Pleischl, und die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, Maria-Luise Nittel. Am Dienstag besprachen sich Fachaufsicht (Sektionschef Christian Pilnacek) und Dienstaufsicht unter Michael Schwanda. Eine Entscheidung steht derzeit noch aus.Die Meinl-Staatsanwälte beantragten bei einer Hausdurchsuchung die Festnahme von Peter Weinzierl, Chef der Meinl-Bank. Ohne allerdings, wie in prominenten Fällen Pflicht, die Oberstaatsanwaltschaft zu informieren. Nittel und Pleischl erteilten daraufhin die Weisung, dass im fünf Jahre dauernden Verfahren kein Haftgrund wegen Verdunkelungsgefahr vorliege. Gerüchte, Pleischl sei mit Weinzierl-Anwalt Herbert Eichenseder befreundet, weisen alle Betroffenen vehement zurück.

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