Der ominöse Lobbyisten-Auftrag

Wirtschaft von innen: OeBS Provisionsskandal: Die Frage der Revision
6,7 Millionen Euro Honorar. Bestechung, Untreue oder einfach nur Lobbying?
Andrea Hodoschek

Andrea Hodoschek

Die heimische Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt nach wie vor im umstrittenen Auftrag an die Firma Geuronet des ungarischen Lobbyisten Andras Gulya . Der erhielt von den ÖBB für den Kauf der MAV Cargo ein „Erfolgshonorar“ von 6,7 Millionen Euro. Als Beschuldigte werden neben Gulya unter anderen der ehemalige SP-nahe ÖBB-Güterverkehrschef Gustav Poschalko , der Bahn-Manager Gerhard Leitner sowie ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzender Horst Pöchhacker , SP, geführt. Wegen des Verdachts auf Untreue.

Der Auftrag an Gulya war auch Thema des parlamentarischen ÖBB-Rechnungshof-Unterausschusses. Dort hatte Poschalko erzählt, Pöchhacker habe Gulya an Bord gebracht. „Stimmt nicht“, sagt Pöchhacker, das Management habe Geuronet vorgeschlagen. Gulya habe damals als anerkannter Lobbyist gegolten. Der übrigens auch in ÖVP-Kreisen bestens bekannt war: Der ehemalige ÖAAB-Chef Josef Höchtl gab eine Referenz für Gulya ab.

"Normal und legitim"

„Völlig normal und legitim, dass man sich im Ausland Berater zulegt. Die ÖBB wollten damals die MAV kaufen, auch aus heutiger Sicht war diese Akquisition sinnvoll“, argumentiert Pöchhacker. Aber 6,7 Millionen Euro für einen angeblich anerkannten Experten, der nie vor dem parlamentarischen ÖBB-Rechnungshof-Unterausschuss erschien und postalisch angeblich nicht auffindbar ist? Das Verfahren gegen Gulya in Ungarn ist mittlerweile allerdings eingestellt worden, der Großteil des Geldes fand sich auf dem Firmenkonto.

Für die österreichische Justiz stellt sich auch die Frage, ob der Auftrag an Gulya, dessen Größenordnung aufsichtsratspflichtig war, formal korrekt ablief. War der Fall, meint Pöchhacker. In der Sitzung des Holding-Aufsichtsrates am 26. Februar 2008 wurde der Auftrag, der eine Anti-Korruptionsklausel enthielt, einstimmig abgesegnet. Heute würde ein solcher Auftrag wohl nicht mehr dem Verhaltenscodex der ÖBB entsprechen. Allfällige Schadenersatzforderungen macht die Bahn jedenfalls vom Ergebnis der Ermittlungen abhängig.

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