Die Privilegien der Staatsdiener

Schwierige Mission: Bildungsministerin Claudia Schmid und Heeresminister Norbert Darabos wollen Beamte flexibler einsetzen
Beamte können sich gegen unfreiwilligen Jobwechsel leicht wehren. Mehr Mobilität im Staatsdienst gibt es nur in der Theorie.

Mehr als 2000 Mitarbeiter des Heeresministeriums hatten laut Rechnungshof im Jahr 2010 zwar einen Posten, aber keine Arbeit. Derzeit sind es immer noch 1500 (Details dazu finden Sie hier). Die 120.000 Lehrer in ganz Österreich haben so viel Arbeit, dass sie sich um ihre Posten keine Sorgen machen müssen. Dennoch kämpfen sie empört gegen die Abschaffung der Pragmatisierung. Mit diesen Beispielen ist der Öffentliche Dienst wieder ins Gerede gekommen. Der KURIER ist der Frage nachgegangen, wie geschützt die Staatsdiener wirklich sind.Wann verliert ein Staatsdiener den Job? Pragmatisierte Beamte, die bewusst ihre Dienstpflichten verletzen, können entlassen werden – die schärfste Sanktion. Die Entscheidung trifft eine Disziplinarkommission. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten unbedingt (mehr als ein Jahr bedingt) kommt es automatisch zum Amts-(Job-)Verlust. Für Vertragsbedienstete ist ebenfalls eine Dienstpflichtverletzung ein Kündigungsgrund. Sie können den Job aber auch aus "Bedarfsmangel" verlieren. Das heißt, wenn sie mangels Arbeit nicht mehr gebraucht werden. Können Beamte versetzt werden? Prinzipiell ja, wenn ein "wichtiges dienstliches Interesse" vorliegt. Das betrifft etwa Änderungen der Verwaltungsorganisation, wenn es den Arbeitsplatz nicht mehr gibt oder freie Jobs in anderen Dienststellen besetzt werden müssen. Auch mangelnder Arbeitserfolg oder disziplinäre Gründe können zu einer Versetzung führen. Wird jemand in ein anderes Ressort versetzt, muss der bisherige Chef zustimmen. Die Betroffenen können die Versetzung beeinspruchen.Der Versetzungsschutz wurde mit dem Sparpaket gelockert. Was hat sich geändert? Auch eine Versetzung in eine andere Verwendungs- und damit Besoldungsgruppe ist möglich. Das heißt: Heeresangestellte, die in einer Kaserne Dienst tun, können auch in die Verwaltung versetzt werden. Oder: Eine ausgebildete Lehrerin, die in der Verwaltung arbeitet, kann bei Lehrermangel in den Schuldienst versetzt werden. Es darf aber nur geringe Einkommensverluste geben.Der Rechnungshof kritisiert das Verteidigungsressort weil Beamte, die nach einer Restrukturierung (Kasernen-Schließung) ihre Aufgabe verloren haben, nicht auf verfügbaren Planstellen untergekommen sind. Warum ist das so? Auf dem Papier ist die Versetzung möglich. Doch das "wichtige dienstliche Interesse" muss begründet werden. Wer versetzt werden soll, kann das außerdem beeinspruchen. Es folgen oft monatelange Verfahren. Die Personalvertretung (Dienststellenausschuss der Gewerkschaft) ist eingebunden. Außerdem gilt für die Besetzung einer Planstelle das Ausschreibungsgesetz. Demnach muss eine frei werdende Stelle der „Bestgereihte“ bekommen. Das Verteidigungsministe­rium wünscht sich, dass dieses Gesetz geändert wird, sodass jene Beamten bevorzugt werden, die nach einer Restrukturierung ihren Job verloren haben. Pragmatisiert wird im Verteidigungsressort übrigens nur im militärischen Bereich, nicht im zivilen (Administration).Sind Lehrer besonders geschützt?Schulfeste Stellen gibt es auch für pragmatisierte Lehrer nicht mehr. Landeslehrer können innerhalb eines Bundeslandes versetzt werden, Bundeslehrer auch über Ländergrenzen hinweg. Eine Versetzung muss aber begründbar (etwa: es gibt keinen anderen Lehrer, für diesen Job) und zumutbar sein (familiäre Situation) – wodurch Versetzungen in einen weiter entfernten Ort gegen den Willen des Betroffen kaum möglich sind. Schon 20 Kilometer Anfahrt können da zu viel sein. Das gilt auch für Vertragsbedienstete – sie können aber gekündigt werden, wenn sie gar nicht mehr gebraucht werden. Berufseinsteiger haben allerdings oft nur befristete Verträge.

Lehrerdienstrecht: Gehaltsplus erst nach 13 Jahren

Das neue Dienstrecht soll nicht nur ein Ende der Pragmatisierung bringen, sondern vor allem gleiche Spielregeln für alle Lehrer – egal, ob sie in Pflicht- oder höheren Schulen unterrichten.

Arbeitszeit Künftig müssen Lehrer 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten in der Tagesbetreuung fallen. Aus „wichtigen Gründen“ kann die Unterrichtszeit auf bis zu 28 Stunden angehoben werden. Gehalt 2420 Euro brutto als Einstiegsgehalt für alle Lehrer – unabhängig vom Schultyp. Statt der Gehaltssprünge alle zwei Jahre soll es nur noch sieben Gehaltsstufen geben. Die erste Vorrückung erfolgt erst nach 13 Jahren. Berufseinstieg Junglehrer müssen eine sogenannte Induktionsphase durchlaufen. In dieser (ein Jahr in Bundesschulen, zwei Jahre in Pflichtschulen) sollen sie bei einer Lehrverpflichtung von 22 Stunden plus verpflichtender Weiterbildung 1960 Euro verdienen. Fortbildung Künftig sind 15 Stunden pro Jahr Pflicht – außerhalb der Unterrichtszeit. Bei „wichtigem dienstlichem Interesse“ darf Unterricht ausfallen.

 

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