Nicht alles neu für Radler
Wer daheim einen Joint raucht, macht sich strafbar, wer angedüdelt Rad fährt nicht
Am Dienstag wurden neue Regeln für Radfahrer beschlossen, im Jänner soll das Parlament sie absegnen, im März tritt das Paket in Kraft. Mit Erleichterungen und Verschärfungen: Es legt die Grundlagen für echte Fahrradstraßen und, wie sie etwas schwülstig genannt werden: Begegnungszonen, in denen stets der schwächste Verkehrsteilnehmer Vorrang hat. (Und bezüglich deren Umsetzung man schon sehr gespannt ist als gelernte Wienerin, die erst letzte Woche wieder beobachten durfte, wie auf einem ampelgeregelten Schutzweg ein Autofahrer einem Kind den Weg abschnitt).
Das Telefonieren am Rad ist jetzt auch bei 50 Euro Strafe verboten. (Bitte, wenn’s glücklich macht, wobei ich so gut wie nie Radfahrer in voller Fahrt telefonieren sehe, dafür sind die meisten doch nicht suizidal genug. Autofahrer dagegen schon.) Ist vielleicht das Trostzuckerl dafür, dass die Nummerntafel fürs Fahrrad nicht kommt, wie hier schon während der Sommerdebatte prophezeit und auch aus den dabei genannten Gründen (die bürokratischen und finanziellen Nachteile überwiegen deutlich die Vorteile.)
Eine Sache bleibt interessanterweise unverändert: Radfahrerinnen und Radfahrer unterliegen einer anderen Alkoholbeschränkung als AutofahrerInnen, deren Obergrenze bei 0,5 Promille liegt, für Radler bei 0,8. Warum? Ein betrunkener Autofahrer gefährde massiv andere, während ein angetrunkener Radfahrer in erster Linie sein eigenes Leben riskiere.
Wahr, aber merkwürdig. Auch wenn man kein Rechtsexperte ist: Das entspricht nicht unbedingt der üblichen Rechtsauffassung. Denn wer sich etwa im Auto nicht angurtet, macht sich strafbar, obwohl er eindeutig nur sich selbst gefährdet. Auch bei Suchtgiften setzt der Staat völlig andere Maßstäbe: Er verbietet selbst weiche Drogen, obwohl das Konsum-Risiko ausschließlich den Konsumenten selbst betrifft. Wer daheim einen Joint raucht, macht sich also strafbar, wer angedüdelt Rad fährt dagegen nicht. Ja, logisch.
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