Aber Zivildiener werden bestraft
Zivildiener werden für Unpünktlichkeit exzessiv bestraft: Das ist undankbar und gemein.
Der Zeitpunkt für einen Flohmarkt zugunsten der Notschlafstelle Vinzibett ist bei dieser Hitze eventuell etwas ungünstig gewählt. Dennoch: jetzt Flohmarkt für das Vinzi-Bett, damit dann, wenn es wieder eiskalt ist, ein bisschen Geld für Wärme da ist. Morgen, 22. Juni 2013, in der Ottakringer Straße 20, von 9.30 bis 15 Uhr.
Andere Geschichte. Leser Dr. H. schreibt mir, wie seinem Enkel der Altruismus beinahe ausgetrieben wurde. Der machte Zivildienst beim Arbeiter-Samariterbund, als Rettungssanitäter. Er beendete seinen Dienst ohne einen Tag Krankenstand und mit mehr als 50 Extra-Stunden. Und obwohl er dafür pro Monat nur 301,40 Euro bekommen hatte, gefiel ihm die Arbeit so gut, dass er beschloss, doch nicht Mathematiker zu werden, sondern Notfallarzt, um verletzten Menschen zu helfen.
Seine Euphorie wurde allerdings jäh eingebremst. Er erhielt nämlich eine Strafverfügung vom Magistratischen Bezirksamt: Wegen dreimaligen Zuspätkommens sei er zu einer Geldstrafe von 315 Euro verurteilt worden. Recherchen ergaben, dass er lediglich zwei Mal seinen Dienst um wenige Minuten verspätet angetreten hatte, der Arbeiter-Samariterbund habe auch zugegeben, dass ein Eintrag zu Unrecht erfolgt sei. Dennoch wurde sein Einspruch nicht nur abgelehnt, er musste auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen und insgesamt 346,50 Euro bezahlen.
Der junge Mann wusste, dass dreimaliges Zuspätkommen bestraft wird, und findet das okay. Aber das sei eben nicht der Fall gewesen, dennoch wurde – ohne vorherige Verwarnung – Anzeige erstattet und zu Ungunsten des jungen Mannes entschieden. „Das Gesetz“ schreibt Dr. H., „stammt offensichtlich aus der Zeit, als Zivildiener als Feiglinge und Drückeberger angesehen wurden. Denn ein Zuspätkommen eines Präsenzdieners hat lediglich eine Meldung zum Rapport und gegebenenfalls einen Zusatzdienst zur Folge.“ Zivildiener aber werden für Unpünktlichkeit exzessiv bestraft: Das ist undankbar und gemein.
Kommentare