Jetzt erst Knecht: Keine weiteren Stellungnahmen
Leserin Mag. Marion R. hat zwei Kinder. Eins ist eins, das andere dreieinhalb. Wer schon einmal ein bis zwei Kinder in etwa diesem Alter hatte, weiß: Das ist so anstrengend, da vergisst man schon einmal auf etwas. Frau R. also fuhr mit ihren Kindern mit der Bahn von Faak am See nach Krumpendorf, kaufte als Inhaberin einer Vorteilscard Familie das dazugehörige Ticket und stellte im Zug bei der Kontrolle fest, dass sie die falsche Vorteilscard einstecken hatte, nämlich die alte, abgelaufene. Das kostet Euro 65,- Strafe. Frau R. wollte, da sie ihr Vergehen einsah, die 65 Euro gleich zahlen, es stellte sich aber heraus, dass die ÖBB für eine derartige Vergesslichkeit Verständnis zu haben schienen: Der Zugbegleiter überreichte Frau Mag. R. zwar einen Straf-Zahlschein über 95 Euro (30 Euro Bearbeitungsgebühr bereits inkludiert), aber mit dem Hinweis, sie solle den Betrag nicht einzahlen, sondern innerhalb von acht Tagen die Abteilung "Fahrgeldnachforderung" kontaktieren, welche dann prüfe, ob eine gültige Karte existiere, und die, falls ja, nur eine Bearbeitungsgebühr von acht Euro verrechne. Frau R. kontaktierte die Stelle zwei Tage später per eMail, genau den Angaben des Schaffners entsprechend und erhielt einen Monat später eine Antwort: Die Strafe sei korrekt gewesen, der Betrag setze sich aus der Strafe von 65 Euro und der Bearbeitungsgebühr von 30 Euro zusammen, da sie nicht sofort gezahlt habe. Eine Aufhebung der Forderung sei nicht mehr möglich, weitere Stellungnahmen der ÖBB werde es nicht geben. Frau R. bat in einem weiteren Mail dennoch um Klärung der Auskünfte des Zugbegleiters und erhielt als Antwort ein Schreiben eines Inkassobüros mit einem Erlagschein über 155 Euro. Sie hat das "mit viel Wut im Bauch" jetzt gezahlt.
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