Jetzt erst Knecht: Ist sie aber nicht
Im Mai dieses Jahres übersiedelte die 86-jährige Mutter von Luise H., Gertrude H., in eine Betreuungsstation und kündigte deshalb ihren Festnetzanschluss. Am 24. 5. erhielt sie eine Bestätigung der Abschaltung des Anschlusses am 31. 5., im Juni eine Abschlussrechnung: Der Betrag wurde von Gertrude H.s Konto abgebucht. Hier sollte die Geschichte zu Ende sein. Ist sie aber nicht: Im August erhielt Frau H. von A1 eine weitere Rechnung über 3,78 Euro. Und zwar für "monatliche Entgelte" (also die Grundgebühr) und das Telefonbuch. Allerdings kassiert die Telekom diese Gebühr nicht von der grundgebührbefreiten, weil behinderten alten Dame, sondern als "Zuschuss" vom BMVIT - das wird in den "Details zur Rechnung" ersichtlich. Das heißt: Die Telekom verrechnet dem Verkehrsministerium die Grundgebühr für den aufgelassenen Anschluss von Frau H. Die wiederum für ein Telefonbuch zahlen soll: Das muss man nämlich einerseits, wie ihre Tochter auf Nachfrage herausfand, extra abbestellen, weil das sonst, egal, ob man ein Telefon hat oder nicht, einfach weitergeliefert und -kassiert wird. Andererseits hat Gertrude H. das verrechnete Telefonbuch nie erhalten. Luise H. konnte das glaubhaft vermitteln und erhielt von einer Mitarbeiterin des Kundendienstes die Auskunft, die Sache sei auf dem Kulanzweg erledigt. Hier sollte die Geschichte nun aber wirklich zu Ende sein. Ist sie aber nicht: Am 9. 9. erhielt Frau H. ein weiteres Schreiben von A1: Ein Einziehungsversuch sei gescheitert, sie möge "den offenen Rechnungsbetrag von EUR 10,08 umgehend" per Erlagschein überweisen. Beigelegt außerdem: eine Einzugsermächtigung für die Zukunft. Für einen seit Mai stillgelegten Anschluss, wohlgemerkt.
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