Jetzt erst Knecht: Gilt auch für Babys
Gleich zwei Mails, die von Vorfällen mit Kindern handelten, trafen heute ein. Leserin Mag. Maria M. erzählt von ihrer Tochter, die Anfang der Woche mit ihrer Schulklasse am Rathausplatz eislaufen war. Weil es so kalt gewesen sei, hätten die Kinder immer wieder den Platz verlassen und sich im Gastronomiebereich mit Pommes frites, Süßigkeiten und Getränken gestärkt. Frau M.s Tochter, die keine zuckerhältigen Limonaden trinkt, bat an einem der Stände um ein Glas Wasser: bekam sie nicht.
Sie sei, schreibt Mag. M., selbst „in einem börsenotierten, gewinnorientierten Unternehmen tätig“ und habe Verständnis dafür, wenn Unternehmen/Veranstaltungen profitabel geführt würden. Sie hätte, sagt sie, sogar Verständnis dafür gehabt, wäre ihrer Tochter ein kleiner Betrag für das Wasser verrechnet worden. Sie hat kein Verständnis dafür, dass man einem Kind ein Glas Wasser grundsätzlich verweigert.
Ein adäquates Erlebnis hatte Leserin Dr. Sibyll B. in einer für ihr Brot viel gelobten Bäckerei in der Kaiserstraße, in der sie unlängst Platz nahm. Im Kinderwagen hatte sie ihre 20 Monate alten Zwillinge dabei. Sie bestellte ein Stück Kuchen und eine Melange für sich.
Als beides serviert wurde, sei sie aufgefordert worden, den Babys die Semmel und das Stück Wurst wegzunehmen, an dem die schon den ganzen Weg herumkauten: Mitgebrachte Speisen dürften im Lokal nämlich nicht konsumiert werden. Frau B. schreibt, sie habe das erst nicht glauben wollen, aber die Dame habe es völlig ernst gemeint: Ja, das gelte auch für Babys. Dr. B. habe ihren Kindern also die Semmel weggenommen, und die hätten kindgemäß reagiert: mit Geschrei.
Aber Vorschrift ist halt Vorschrift, immer noch.
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