Ein Kind ist niemals schuld

Doris Knecht
An dieser Stelle sei wieder einmal Paragraf 29a zitiert, den die meisten Lenker und Lenkerinnen längst vergessen haben.
Doris Knecht

Doris Knecht

Wenn’s um Straße und Verkehr geht, bin ich eine komplett hysterische Mutter. Die Kinder konnten längst lesen und schreiben und auf Bäume klettern, bis ich ihnen endlich erlaubte, ohne Aufsicht eine Straße zu überqueren. Aber nur an Stellen, an denen es eine Fußgängerampel gibt, ist das klar?

Kindheitstrauma. Wer im Alter von fünf auf eine stark befahrene Straße rannte, von einem Auto überfahren wurde und danach vier lange Wochen in einem furchtbaren Spital mit zwei Stunden Elternbesuchszeit pro Woche lag, vergisst das nie mehr. Und überträgt das Trauma und die Ängste später auf die eigenen Kinder: Übertrieben wahrscheinlich, weil Kinder, wenn sie zu sehr behütet und geleitet werden, ja nicht lernen, selbst auf sich aufzupassen, Gefahren abzuschätzen und Verantwortung für sich und ihr Handeln zu übernehmen.

Trotzdem: Ein Kind ist nie schuld. Es liegt also an den Erwachsenen auf Kinder aufzupassen, vor allem an jenen, die am Steuer von Autos sitzen. An dieser Stelle sei wieder einmal – es geschieht hier periodisch – die Straßenverkehrsordnung zitiert, Paragraf 29a nämlich, den die meisten Lenker und Lenkerinnen längst vergessen haben.

"Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten."

Immer, auch ohne Zebrastreifen. In einem Land, in dem jede Woche wieder Kinder sogar am Schutzweg überrollt werden, kann man das nicht oft genug wiederholen.

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