Der gute alte Postweg eben

Doris Knecht
"Adressat unbekannt": Vorschrift ist eben Vorschrift.
Doris Knecht

Doris Knecht

Einst ließ Leser Gottfried S. seinen Telefonanschluss und seine Adresse ins Telefonverzeichnis eintragen: Als er trachtete, auch seine Türnummer anzugeben, wurde das abgelehnt: mit dem Hinweis, Türnummern würden ins Telefonbuch nicht eingetragen. Braucht man nicht. So.

Kürzlich hatte der Schwiegervater von Herrn S. Geburtstag: Er wurde 85 Jahre alt. Viele Fotos wurden gemacht und auf dem heutzutage üblichen Wege verschickt: per eMail. Allerdings verfügt der Geburtstagsherr über keine "Elektropost", sondern ist es gewohnt, Zusendungen auf dem üblichen, altmodischen Weg zu empfangen: per ULP also. So ließ Herr S. also die Fotos der Feierlichkeiten für seinen Schwiegervater auf Fotopapier belichten und wollte sie ihm auf dem guten alten Postweg schicken. Und suchte die genaue Adresse aus dem Herold-Telefonbuch heraus, in dem nun eben die Türnummer nicht angegeben ist, weil bekanntlich unnötig.

Herr S. adressierte das Kuvert: Er gab die Postleitzahl korrekt an, die Straße und die Hausnummer, aber, da er den alten Herrn nicht extra belästigen wollte, keine Türnummer.

Derlei verzeiht ULP nicht: Das Kuvert kam mit dem Vermerk "Adressat unbekannt" an den Absender zurück. Als sich dieser bei der Post deswegen beschwerte, wurde ihm mitgeteilt, der Post-Zusteller bez. die -Zustellerin hätten korrekt gehandelt: Bei fehlender Türnummer sei man zur Zustellung nicht verpflichtet. Der Name des Schwiegervaters steht übrigens, das konnte sich Herr S. bei seinem nächsten Besuch vergewissern, groß, deutlich und orthografisch korrekt auf dem Hausbrieffach. Aber, Vorschrift ist eben Vorschrift; alt und gut, wie der Postweg selbst.

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