Wann darf ich einen Teil meiner Miete einbehalten?
Eine häufig gestellte Frage: Wann darf ich einen Teil meiner Miete einbehalten?
Alle zwei Wochen kommen Wohnrechtsexperten in die IMMO-Redaktion und beantworten Lesern am Wohntelefon alle Fragen rund um die Themen Eigentum und Miete. Eine häufig gestellte Frage: Wann darf ich einen Teil meiner Miete einbehalten? Richtwerte und die entsprechende Rechtslage dazu hat diese Woche unsere Kollegin Ursula Horvath für Sie recherchiert. Das Ergebnis finden Sie im Service-Teil. Außerdem widmen wir uns in dieser Woche dem Wiener Architekturbüro querkraft. Sie feiern heuer 15. Geburtstag. Wir haben dieses Jubiläum zum Anlass genommen und die Baukünstler getroffen. Im Gespräch verraten sie, welche Wertvorstellungen im Baualltag wichtig sind und mit welchen Problemen Architektur zu kämpfen hat.
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