Schuld-Gefühle

Karl Hohenlohe

Karl Hohenlohe

Gewöhnlich gilt bei Angeklagten bis zum Prozess die Unschuldsvermutung, bei uns setzt sich bedauerlicherweise die Schuldsvermutung durch.

von Karl Hohenlohe

über Matthias Hartmann

Kürzlich sah man Herrn Hartmann wieder. Er besuchte eine Vorstellung von Otto Schenk. Herr Hartmann ist den Österreichern als entlassener Direktor des Burgtheaters in Erinnerung. Über die Gründe seiner vorzeitigen Verabschiedung gibt es vollkommen unterschiedliche Meinungen.

Hier die Hardliner, die meinen, er hätte sich persönlich etwas zuschulden kommen lassen, da die Hardliner, die meinen, er wäre ein Opfer des Systems.

Die Öffentlichkeit wartet selten auf den Richterspruch, gewöhnlich entscheidet sie sich gegen die Angeklagten.

Ihr Urteil basiert weniger auf objektiven Kriterien als vielmehr auf Sympathiewerten und manchmal auch, aus welchem Land der Verdächtige kommt.

Im Falle Fenninger etwa, dessen wahre Hintergründe dem Gesellschaftsredakteur verborgen bleiben, hat sich die Öffentlichkeit rasch entschieden und einen Schuldigen erkoren. Nein, es ist nicht Frau Fenninger oder Herr Schröcksnadel, es ist ein Manager, der nicht nur über karge Sympathiewerte verfügt, sondern auch noch aus Deutschland kommt.

Hier kommt ein wenig das gespaltene Verhältnis zu unserem Nachbarn zum Tragen, der sich, was Humor und Sprache anbelangt, ein wenig unterscheidet, uns sonst aber durchaus gleicht.

Als Herr Hartmann beim Otto-Schenk-Auftritt gesehen wurde, mischten manche, die nicht auf die Verhandlung warten wollen, Gift in ihre Blicke.

Gewöhnlich gilt bei Angeklagten bis zum Prozess die Unschuldsvermutung, bei uns setzt sich bedauerlicherweise die Schuldsvermutung durch.

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