Keine Gefahr für unser Wasser!

Wer bekommt die Verfügungsgewalt über das Wasser - die EU oder bleibt sie bei Ländern und Gemeinden? Die Aufregung in Österreich ist groß.
Richard Seeber

Richard Seeber

Die Verfügungsgewalt bleibt in Österreich, daran kann auch eine EU-Richtlinie nichts ändern

von Dr. Richard Seeber

über das Gerücht der Wasserprivatisierung

Wasserprivatisierung durch die Hintertür - die EU nimmt uns unser Wasser weg. Das waren die Meldungen, mit denen in den letzten Wochen eifrig Panik geschürt wurde. Doch warum ist die Aufregung so groß?

Konzessions-Vergabe

Im Dezember 2011 legte Binnenmarkt-Kommissar Barnier ein Richtlinienpaket vor, um die Bestimmungen für das öffentliche Beschaffungswesen zu überarbeiten. Neben der Vergabe-Richtlinie und der Richtlinie über die Auftragsvergabe in Sonderbereichen wurde auch eine Konzessions-Richtlinie präsentiert. Bisher waren auf EU-Ebene nur Baukonzessionen geregelt, mit der neuen Richtlinie wurden nun auch Bestimmungen für andere Bereiche, darunter Wasser oder Energie, vorgeschlagen. Erstmals wurden damit auch Bereiche der Daseinsvorsorge mit aufgenommen, was umgehend für Diskussionen sorgte. Dienstleistungen im öffentlichen Interesse dienen dem Allgemeinwohl und sind entsprechend emotional aufgeladen. Sie sollten nicht ohne weiteres den Marktgesetzen unterworfen werden.

Panikmache

Auch die Wasserver- und entsorgung ist eine öffentliche Dienstleistung, und das falsche Gerücht, die EU wolle nun diese privatisieren, verbreitete sich schnell. Nicht nur Parteien, sondern auch Interessensvertreter übertrafen sich gegenseitig in ihrer Panikmache.

Die Befürchtungen sind allerdings unbegründet. Die Kommission wollte europäische Mindeststandards für eine Konzessionsvergabe einführen. Den Gemeinden und Ländern bleibt unbenommen, ob sie ihre Dienstleistungen - etwa den Winterstreudienst oder die Wasserversorgung - auslagern wollen oder nicht. Nur wenn sie sich dafür entscheiden, gelten die Bestimmungen der Konzessions-Richtlinie!

Daher verwehre ich mich gegen alle Vorwürfe, die EU wolle Österreich zu Privatisierungen zwingen! Weder die Wasserversorgung, noch ein anderer Dienst wird gegen unseren Willen angetastet. Die EU hätte dazu schon vertraglich keine Kompetenz!

Ablehnung

Trotzdem lehnen wir von der ÖVP-Delegation im EU-Parlament die Richtlinie in ihrer derzeitigen Form ab. Die Bestimmungen greifen zu stark in die Gemeindeautonomie ein, auch der Bundesrat hat in einer einstimmig angenommenen Entschließung Bedenken geäußert, die Richtlinie verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip. Zudem ist der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch und vor allem für kleinere Gemeinden ist die Richtlinie nur sehr schwer umsetzbar. Die österreichische Wasserversorgung funktioniert bereits ausgezeichnet, in einer Umfrage des ÖGWV verliehen die Österreicher ihren Wasserversorgern die Note 1,4! Es wäre also absolut sinnlos, das System zu ändern - warum sollte man etwas "reparieren", das nicht kaputt ist?

Als Umweltsprecher der Europäischen Volkspartei - und nicht zuletzt als Österreicher - liegt mir unser Wasser sehr am Herzen. Im EU-Parlament habe ich mit der "EP Wassergruppe" eine Plattform gegründet, die sich ausschließlich dem Schutz des Wassers widmet. Ich kann versichern, dass die Verfügungsgewalt über das österreichische Wasser nach wie vor in Österreich bleibt - und daran wird sich auch mit einer Konzessions-Richtlinie nichts ändern!

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